Beihilfe bei Krankenhausaufenthalt: Was wird erstattet?

Beihilfe bei Krankenhausaufenthalt: Was wird erstattet?
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Beihilfe bei Krankenhausaufenthalt: Wer zahlt was?

Ein Krankenhausaufenthalt kann teuer werden — besonders bei Wahlleistungen. Was die Beihilfe erstattet und wo deine PKV einspringt.

Beihilfefür Grundversorgung
Wahlleistungenselbst tragen
PKVschließt Lücke

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Was erstattet die Beihilfe im Krankenhaus?

Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Beihilfe in der Regel die Kosten für die allgemeine stationäre Versorgung: Unterkunft im Mehrbettzimmer, ärztliche Regelbehandlung, Pflege und Medikamente. Der Beihilfesatz (50–80 %) gilt dabei für alle beihilfefähigen Aufwendungen.

Leistung Beihilfefähig? Hinweis
Allgemeine Krankenhausleistungen Ja Voller Satz
Zweibettzimmer Ja (oft 50 %) Aufpreis selbst tragen
Einbettzimmer Nein Volle Eigenleistung
Chefarztbehandlung Nein PKV-Sache
Krankenhaustagegeld Nein Optional PKV
Heimtransport Ja (medizinisch nötig) Mit Verordnung

Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer

Chefarztbehandlung und Einbettzimmer (Wahlleistungen) werden von der Beihilfe grundsätzlich nicht erstattet. Diese Kosten trägt entweder die PKV (wenn entsprechend vereinbart) oder du als Patient selbst. Die PKV-Ergänzung ist hier besonders wertvoll: Mit einem guten Tarif hast du als Beamter Chefarzt + Zweibettzimmer ohne Mehrkosten.

💡 Praxis-Tipp: Wenn du ins Krankenhaus musst, frage immer nach dem Unterschied zwischen allgemeiner Versorgung und Wahlleistungen — und entscheide dann, was deine PKV deckt.

Eigenanteil berechnen

Beispiel: Krankenhausrechnung 3.000 € (ohne Wahlleistungen). Beihilfesatz 70 %: Beihilfe zahlt 2.100 €. PKV zahlt 900 € (30 %). Eigenanteil: 0 €. Mit Wahlleistungen (Chefarzt + Einbettzimmer) kann die Rechnung auf 6.000–8.000 € steigen, der Anteil der PKV hängt dann vom Tarif ab.

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