
Beihilfe bei Krankenhausaufenthalt: Wer zahlt was?
Ein Krankenhausaufenthalt kann teuer werden — besonders bei Wahlleistungen. Was die Beihilfe erstattet und wo deine PKV einspringt.
Was erstattet die Beihilfe im Krankenhaus?
Bei einem Krankenhausaufenthalt übernimmt die Beihilfe in der Regel die Kosten für die allgemeine stationäre Versorgung: Unterkunft im Mehrbettzimmer, ärztliche Regelbehandlung, Pflege und Medikamente. Der Beihilfesatz (50–80 %) gilt dabei für alle beihilfefähigen Aufwendungen.
| Leistung | Beihilfefähig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Allgemeine Krankenhausleistungen | Ja | Voller Satz |
| Zweibettzimmer | Ja (oft 50 %) | Aufpreis selbst tragen |
| Einbettzimmer | Nein | Volle Eigenleistung |
| Chefarztbehandlung | Nein | PKV-Sache |
| Krankenhaustagegeld | Nein | Optional PKV |
| Heimtransport | Ja (medizinisch nötig) | Mit Verordnung |
Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer
Chefarztbehandlung und Einbettzimmer (Wahlleistungen) werden von der Beihilfe grundsätzlich nicht erstattet. Diese Kosten trägt entweder die PKV (wenn entsprechend vereinbart) oder du als Patient selbst. Die PKV-Ergänzung ist hier besonders wertvoll: Mit einem guten Tarif hast du als Beamter Chefarzt + Zweibettzimmer ohne Mehrkosten.
Eigenanteil berechnen
Beispiel: Krankenhausrechnung 3.000 € (ohne Wahlleistungen). Beihilfesatz 70 %: Beihilfe zahlt 2.100 €. PKV zahlt 900 € (30 %). Eigenanteil: 0 €. Mit Wahlleistungen (Chefarzt + Einbettzimmer) kann die Rechnung auf 6.000–8.000 € steigen, der Anteil der PKV hängt dann vom Tarif ab.
