Als Lehramtsreferendarin oder Referendar sind Sie Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf — und damit rechtlich deutlich schlechter abgesichert, als viele vermuten. Wer im Vorbereitungsdienst gesundheitlich ausfällt und dauerhaft dienstunfähig wird, hat in aller Regel keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Statt einer Versorgung droht die Entlassung. Deshalb ist eine private Absicherung gegen Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit schon im Referendariat einer der wichtigsten Bausteine überhaupt.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit im Referendariat?
Dienstunfähigkeit bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können — körperlich oder psychisch. Bei Lehrkräften sind psychische Erkrankungen (Burnout, Depression) sowie Stimm- und Erkrankungen des Bewegungsapparats die häufigsten Ursachen. Anders als bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit führt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit im Referendariat aber nicht zur Zurruhesetzung mit Pension, sondern zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die Versorgungslücke: Warum Referendare besonders gefährdet sind
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt — mit einer Mindestversorgung, selbst wenn nur wenige Dienstjahre erreicht wurden. Beamte auf Widerruf haben diesen Anspruch nicht. Wer im Referendariat dienstunfähig wird, wird nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) nachversichert.
Das klingt nach Sicherheit, ist aber ein schwaches Netz:
- Wartezeit von fünf Jahren: Für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rente müssen in der Regel mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorliegen. Wer direkt nach dem Studium ins Referendariat startet, erfüllt diese Voraussetzung meist gar nicht.
- Strenger Maßstab: Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie faktisch überhaupt keinem Beruf mehr nachgehen können — nicht schon, wenn Sie nicht mehr unterrichten können.
- Mageres Niveau: Selbst wenn eine Rente gezahlt wird, liegt sie bei den kurzen Beitragszeiten eines Referendars auf sehr niedrigem Niveau.
DU oder BU — welche Absicherung passt im Referendariat?
Für Referendare kommen zwei Wege infrage. Entscheidend ist die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel): Sie sorgt dafür, dass der Versicherer leistet, sobald Sie vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt bzw. wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden — ohne dass Sie eine Berufsunfähigkeit gesondert nachweisen müssen.
| Merkmal | BU mit echter DU-Klausel | Reine DU-Police |
|---|---|---|
| Leistung bei Berufsunfähigkeit (auch außerhalb des Schuldienstes) | ja | nur eingeschränkt |
| Leistung bei amtlicher Dienstunfähigkeit | ja (über DU-Klausel) | ja |
| Schutz, falls Sie später aus dem Beamtenverhältnis wechseln | bleibt bestehen | oft nicht |
In den meisten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel die flexiblere Lösung, weil sie auch dann greift, wenn Sie später den Beruf wechseln oder nicht verbeamtet werden. Die Unterschiede erläutern wir ausführlich auf unserer Seite zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer.
Günstige Beiträge dank Eintrittsalter und Anwärtergehalt
Das Referendariat ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss — aus zwei Gründen. Erstens ist das Eintrittsalter niedrig: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger der Beitrag, der dann über die gesamte Laufzeit stabil kalkuliert bleibt. Zweitens sind Sie meist noch ohne chronische Vorerkrankungen, was die Gesundheitsprüfung erleichtert.
Das niedrige Anwärtergehalt — der Anwärtergrundbetrag liegt je nach Bundesland brutto bei rund 1.400 bis 1.700 € im Monat (Stand 2025; die Beträge werden pro Land laufend angepasst) — ist dabei kein Hindernis. Viele Tarife bieten für Referendare eine Nachversicherungsgarantie: Sie starten mit einer bezahlbaren Rente und stocken nach der Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung auf. Wie sich Ihr Netto zusammensetzt, können Sie mit unserem Gehaltsrechner nachvollziehen.
PKV-Anwartschaft nicht vergessen
Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie Anspruch auf Beihilfe — der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 % Ihrer Krankheitskosten, den Rest deckt eine private Krankenversicherung (PKV) mit vergünstigtem Anwärtertarif. Falls Sie nach dem Referendariat vorübergehend nicht verbeamtet werden, sollten Sie den PKV-Vertrag über eine Anwartschaft „einfrieren“: Für einen kleinen Monatsbeitrag sichern Sie sich das Recht auf Rückkehr in Ihren Tarif — ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust des günstigen Eintrittsalters.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
- Echte, uneingeschränkte DU-Klausel — nicht nur eine „verkürzte“ Variante mit Verweisungsmöglichkeit.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung, damit Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können.
- Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung — wichtig für die Aufstockung nach der Verbeamtung.
- Ausreichende Höhe der Rente — als Faustwert sollten rund 60–70 % des späteren Netto abgesichert sein.
- Gesundheitsfragen ehrlich beantworten, damit der Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht angreifbar ist.
Einen Überblick über alle relevanten Policen im Vorbereitungsdienst finden Sie auf unserer Seite Versicherungen im Referendariat.
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Häufige Fragen zur Dienstunfähigkeit im Referendariat
Bekomme ich als Referendar bei Dienstunfähigkeit eine Pension?
Nein. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf haben Sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei dauerhafter Dienstunfähigkeit werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert — mit sehr hohen Hürden für eine Erwerbsminderungsrente.
Lohnt sich eine DU-Versicherung schon im Referendariat?
Ja. Gerade weil im Vorbereitungsdienst keine beamtenrechtliche Versorgung besteht, ist die Lücke hier am größten. Zusätzlich profitieren Sie vom niedrigen Eintrittsalter und meist guten Gesundheitszustand, was die Beiträge dauerhaft günstig hält.
Was ist der Unterschied zwischen DU und BU?
Eine reine Dienstunfähigkeitspolice leistet vor allem bei amtlicher Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel deckt zusätzlich die Berufsunfähigkeit ab und bleibt auch bestehen, wenn Sie später nicht verbeamtet werden oder den Beruf wechseln.
Wie teuer ist eine Absicherung für Referendare?
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschter Rentenhöhe ab. Junge, gesunde Referendare erhalten oft schon für einen zweistelligen Monatsbeitrag einen soliden Grundschutz, der später aufgestockt werden kann. Ein individuelles Angebot können Sie unverbindlich anfordern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und keine individuelle Beratung. Rechtliche Rahmenbedingungen und Besoldung unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern. Autor: Andreas Rothermund.
