Versicherungen im Referendariat
Referendariat · Versicherungen · Überblick

Versicherungen im Referendariat – Das brauchst du wirklich

Im Referendariat ändert sich vieles – auch dein Versicherungsbedarf. Als Beamter oder Beamtin auf Widerruf hast du andere Risiken als ein Lebenszeitbeamter. Welche Versicherungen wirklich zählen, welche warten können und wo Eile geboten ist.

KrankenversicherungPflicht & wichtig
DU-Versicherunggrößte Lücke
Diensthaftpflichtab 50 €/Jahr

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Warum dein Status als Beamter auf Widerruf entscheidend ist

Als Referendarin oder Referendar bist du in den meisten Bundesländern Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf – nicht auf Lebenszeit und nicht einmal auf Probe. Das klingt nach einem Formalunterschied, hat aber ganz konkrete finanzielle Folgen: Der besondere Schutz, den Beamte auf Lebenszeit genießen, greift für dich noch nicht. Das betrifft vor allem den Fall, dass du während des Vorbereitungsdienstes dienstunfähig wirst.

Keine automatische Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Wirst du als Beamter auf Widerruf dienstunfähig (z. B. durch Krankheit oder einen Freizeitunfall), wirst du in aller Regel aus dem Vorbereitungsdienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Beamtenpension gibt es nicht – dafür fehlt dir die reguläre Wartezeit von fünf Jahren, die ein meist 18- bis 24-monatiges Referendariat gar nicht erfüllen kann. Nur bei einem Dienstunfall mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 30 % zahlt der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG, solange die Schädigung besteht.

Diese Versorgungslücke ist der wichtigste Grund, warum eine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit gerade im Referendariat oben auf die Prioritätenliste gehört – dazu gleich mehr. Gleichzeitig hast du als Beamter auf Widerruf bereits Anspruch auf Beihilfe (in der Regel 50 % als Ledige/r, mehr mit Kindern oder Ehepartner), was die private Krankenversicherung für dich attraktiv macht.

Prioritäten-Liste: Diese Versicherungen zählen wirklich

Nicht jede Versicherung, die dir im Referendariat angeboten wird, ist gleich dringend. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:

Rang Versicherung Warum & wie eilig
1. Pflicht Krankenversicherung (PKV + Anwartschaft oder GKV) Gesetzliche Pflicht ab Tag 1. Wer später verbeamtet wird, sollte sich die PKV-Konditionen möglichst früh per Anwartschaft sichern – vor Diagnosen, die Risikozuschläge auslösen.
2. Sehr wichtig Dienstunfähigkeitsversicherung Größte finanzielle Lücke im Beamtenstatus auf Widerruf. Je jünger und gesünder du abschließt, desto günstiger der Beitrag – und desto sicherer die Annahme ohne Ausschlüsse.
3. Wichtig Diensthaftpflichtversicherung Schützt dich vor Regress bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen im Dienst (z. B. Aufsichtspflicht). Kostet meist nur 50–100 € im Jahr – kein Grund zum Zögern.
4. Sinnvoll Private Unfallversicherung Ergänzt die Dienstunfallfürsorge, die nur bei Unfällen im Dienst greift. Für Freizeitunfälle bist du sonst ungeschützt.
5. Optional Rechtsschutzversicherung Kann bei dienstrechtlichen Streitigkeiten helfen, deckt aber Prüfungsanfechtungen im Verwaltungsrecht meist nicht ab. Vor Abschluss Bedingungen genau prüfen.

Faustregel

Krankenversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du so früh wie möglich klären – am besten schon vor dem ersten Diensttag. Diensthaftpflicht und Unfallversicherung kannst du in den ersten Wochen nachziehen. Rechtsschutz ist reine Ermessenssache.

Krankenversicherung im Referendariat

Die Krankenversicherung ist im Referendariat eine der wichtigsten Entscheidungen. Du hast grundsätzlich mehrere Optionen: Familienversicherung, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder – als beihilfeberechtigter Beamter auf Widerruf – der Einstieg in die private Krankenversicherung (PKV).

Eine kostenlose Familienversicherung über die Eltern oder den Ehepartner ist meist nur möglich, wenn dein Einkommen die gesetzliche Grenze (2025: 535 € monatlich, bei Minijobs 556 €) nicht übersteigt. Da Anwärterbezüge in den meisten Bundesländern deutlich darüber liegen, scheidet diese Option für die meisten Referendare aus.

Beihilfeberechtigte Referendare zahlen in speziellen Anwärtertarifen der PKV häufig nur 70–100 € im Monat, während die freiwillige GKV ohne Beihilfeanrechnung mit 250–300 € deutlich teurer ausfällt. Über die Dauer des Referendariats können so mehrere tausend Euro Unterschied entstehen. Wichtig ist dabei: Wer damit rechnet, nach dem Referendariat verbeamtet zu werden, sollte sich frühzeitig mit einer Anwartschaft die günstigen PKV-Konditionen von heute sichern – unabhängig von späteren Diagnosen. Eine kleine Anwartschaft kostet oft nur 5–20 € im Monat.

Alle Details zu Tarifen, Beihilfesätzen je nach Familienstand und zur Entscheidung PKV vs. GKV findest du im ausführlichen Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ist für Referendare aus gutem Grund die dringlichste Absicherung nach der Krankenversicherung – wichtiger, als viele zunächst denken. Der Grund liegt im Status als Beamter auf Widerruf: Anders als ein Lebenszeitbeamter, der bei Dienstunfähigkeit automatisch in den Ruhestand versetzt wird und eine Pension erhält, wirst du als Referendar bei Dienstunfähigkeit in der Regel schlicht aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.

  • !Keine Wartezeit erfüllt: Die reguläre Wartezeit für Versorgungsleistungen liegt bei fünf Jahren – ein Referendariat von 18 bis 24 Monaten reicht dafür nicht aus.
  • !Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt keine Beamtenpension und liegt deutlich niedriger.
  • Ausnahme Dienstunfall: Bei mindestens 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Unfall im Dienst zahlt der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG.

Diese Versorgungslücke lässt sich nur privat schließen – durch eine eigene Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch hier gilt: Je früher du abschließt, desto günstiger und unkomplizierter. Als junger, gesunder Referendar bekommst du die besten Konditionen ohne Risikozuschläge. Wartest du bis zur Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe, können in der Zwischenzeit aufgetretene Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen. Mehr zu Tarifgestaltung, Musterbedingungen und typischen Fallstricken liest du im Ratgeber Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare.

Diensthaftpflichtversicherung

Im Referendariat übernimmst du bereits vollwertige Unterrichts- und Aufsichtspflichten – auch wenn du formal noch kein Lebenszeitbeamter bist. Grundsätzlich haftet bei hoheitlichem Handeln zunächst der Dienstherr (Amtshaftung). Stellt sich jedoch heraus, dass du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast, kann der Dienstherr bei dir persönlich Regress nehmen.

Das betrifft in der Praxis öfter Referendare, als man denkt: Eine verletzte Aufsichtspflicht auf dem Pausenhof, ein verlorener Schlüssel im unverschlossenen Klassenzimmer oder ein Sachschaden bei einer Exkursion können schnell als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – mit Regressforderungen zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt genau diese Fälle und kostet in der Regel nur 50 bis 100 Euro im Jahr. Angesichts des möglichen Schadens ist das eine der günstigsten Absicherungen, die du im Referendariat abschließen kannst. Details und Tarifvergleich findest du unter Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer.

Unfallversicherung

Ereignet sich ein Unfall während des Dienstes – etwa auf dem direkten Schulweg oder im Unterricht –, greift die beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorge. Sie übernimmt Heilbehandlungskosten und zahlt bei dauerhaften Folgen ab 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit einen Unterhaltsbeitrag. Außerhalb des Dienstes – also in der Freizeit – bist du über diesen Weg jedoch nicht abgesichert.

Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke für Freizeitunfälle und kann zusätzliche Leistungen wie Invaliditätskapital, Umschulungshilfe oder Assistenzleistungen abdecken. Sie ist kein Muss, aber gerade in Kombination mit einer noch nicht abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Zwischenlösung für die ersten Monate im Referendariat.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann im Referendariat helfen, wenn es zu Streitigkeiten mit der Ausbildungsbehörde kommt – etwa bei dienstlichen Beurteilungen, Verzögerungen bei der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe oder anderen dienstrechtlichen Konflikten. Wichtig zu wissen: Viele Standardtarife schließen verwaltungsrechtliche Streitigkeiten – dazu zählt auch das Prüfungsrecht – ausdrücklich aus oder nur eingeschränkt ein. Gerade eine Prüfungsanfechtung nach dem zweiten Staatsexamen wird oft nur gegen Honorarvereinbarung mit spezialisierten Anwälten geführt, die eine Rechtsschutzversicherung nicht automatisch abdeckt.

Unser Fazit: Rechtsschutz ist die einzige Position auf dieser Liste, die du in Ruhe prüfen kannst. Wenn du dich dafür entscheidest, achte gezielt darauf, ob der Tarif Verwaltungsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz für den öffentlichen Dienst einschließt – und frage im Zweifel konkret nach, ob Prüfungsanfechtungen mitversichert sind.

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Häufige Fragen zu Versicherungen im Referendariat

Bin ich als Referendar automatisch beamtenrechtlich versorgt, wenn ich krank werde?

Nein. Als Beamter auf Widerruf hast du keinen automatischen Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall. Du wirst in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur bei einem anerkannten Dienstunfall mit mindestens 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit zahlt der Dienstherr einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG.

Muss ich als Referendar eine private Krankenversicherung abschließen?

Eine Pflicht zur PKV gibt es nicht, aber sie ist für die meisten beihilfeberechtigten Referendare finanziell attraktiver als die freiwillige GKV. Eine Familienversicherung ist wegen der Einkommensgrenze (2025: 535 € monatlich) für die meisten Referendare wegen der Anwärterbezüge nicht möglich.

Was kostet eine Diensthaftpflichtversicherung im Referendariat?

Üblich sind 50 bis 100 Euro pro Jahr. Angesichts möglicher Regressforderungen von mehreren tausend Euro bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ist das eine der günstigsten sinnvollen Absicherungen im Referendariat.

Lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung schon im Referendariat?

Ja, wenn du planst, dich nach dem Referendariat verbeamten zu lassen. Eine kleine Anwartschaft für wenige Euro im Monat sichert dir die aktuellen PKV-Konditionen unabhängig von späteren Diagnosen oder Vorerkrankungen.

Deckt meine Rechtsschutzversicherung eine Prüfungsanfechtung ab?

Meist nicht vollständig. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten wie Prüfungsanfechtungen sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen oder nur teilweise mitversichert. Prüfe die Bedingungen genau, bevor du dich darauf verlässt.

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