Angestellte Lehrkräfte werden in fast allen Bundesländern nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Das Entgelt setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: der Entgeltgruppe (abhängig von Tätigkeit und Qualifikation, etwa E 11 oder E 13) und der Stufe innerhalb dieser Gruppe. Die Stufen bilden die Berufserfahrung ab und entscheiden mit darüber, wie viel am Monatsende auf dem Konto landet. Dieser Ratgeber erklärt die TV-L Stufen 1 bis 6, die Stufenlaufzeiten, die Zuordnung bei der Einstellung und den weiteren Aufstieg (Stand 2026).
Was sind die TV-L Stufen?
Jede Entgeltgruppe im TV-L ist in sechs Erfahrungsstufen unterteilt. Sie werden oft auch „Erfahrungsstufen“ genannt, weil sie honorieren, dass eine Lehrkraft mit den Jahren Routine und fachliche Sicherheit gewinnt. Grundsatz: Je höher die Stufe, desto höher das Grundgehalt – bei gleicher Entgeltgruppe. Wer neu einsteigt und noch keine einschlägige Berufserfahrung mitbringt, startet in der Regel in Stufe 1. Von dort aus geht es über feste Zeiträume Schritt für Schritt bis zur Endstufe 6 nach oben.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die Entgeltgruppe richtet sich nach Ausbildung und Tätigkeit (zum Beispiel Lehramt Sekundarstufe oder Grundschule), die Stufe dagegen nach der Zeit im Beruf. Wie viel eine bestimmte Entgeltgruppe konkret einbringt, zeigt unser Ratgeber zum E13-Gehalt im Detail.
Stufenlaufzeiten im Überblick
Der Aufstieg von einer Stufe in die nächste erfolgt automatisch nach einer festgelegten Zeit ununterbrochener Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe. Auffällig ist: In der ersten Stufe bleibt man nur ein Jahr, danach werden die Laufzeiten länger. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange man jeweils in einer Stufe verbleibt, bis die nächste erreicht wird (Stand 2026):
| Stufe | Verweildauer bis zur nächsten Stufe | Gesamtdauer ab Einstieg |
|---|---|---|
| Stufe 1 | ca. 1 Jahr | 0 Jahre (Einstieg) |
| Stufe 2 | ca. 2 Jahre | nach ca. 1 Jahr |
| Stufe 3 | ca. 3 Jahre | nach ca. 3 Jahren |
| Stufe 4 | ca. 4 Jahre | nach ca. 6 Jahren |
| Stufe 5 | ca. 5 Jahre | nach ca. 10 Jahren |
| Stufe 6 (Endstufe) | – | nach ca. 15 Jahren |
Vom Einstieg in Stufe 1 bis zum Erreichen der Endstufe 6 vergehen also insgesamt rund 15 Berufsjahre. Danach steigt das Entgelt über die Stufen nicht weiter; Erhöhungen ergeben sich dann nur noch aus allgemeinen Tarifanpassungen.
Stufenzuordnung bei Einstellung
Nicht jede Lehrkraft beginnt automatisch in Stufe 1. Entscheidend ist, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt – also eine frühere Tätigkeit, die der neuen Stelle im Wesentlichen entspricht. Als grobe Orientierung gilt (Stand 2026):
- Ohne einschlägige Berufserfahrung: Zuordnung in Stufe 1.
- Mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber: Einstellung in Stufe 2.
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung: Einstellung in Stufe 3 (bei Einstellung nach dem 31. 01. 2010).
Kommt die Erfahrung aus einem früheren Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber (also beim gleichen Land), kann die dort verbrachte Zeit unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Da die Anrechnung im Einzelfall komplex ist und von Nachweisen abhängt, lohnt es sich, vor der Vertragsunterschrift die eigene Stufenzuordnung genau prüfen zu lassen – etwa über die zuständige Personalstelle oder die Gewerkschaft.
Stufenaufstieg & Vorerfahrung
Ist die Startstufe erst einmal festgelegt, läuft der weitere Aufstieg nach den oben genannten Stufenlaufzeiten. Voraussetzung ist eine ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber. Bestimmte Unterbrechungen – etwa Elternzeit oder längere Krankheit – können die Stufenlaufzeit hemmen, sie also nach hinten verschieben. Zeiten, die den Aufstieg nicht berühren („unschädliche Unterbrechungen“), sind dagegen im Tarifvertrag festgelegt.
Ein häufiges Missverständnis: Vorerfahrung wird nur einmal, nämlich bei der Stufenzuordnung zu Beginn, berücksichtigt. Wer bereits in Stufe 3 einsteigt, durchläuft danach die üblichen Laufzeiten der Stufen 3, 4 und 5 wie alle anderen auch. Ein Überspringen einzelner Stufen im laufenden Arbeitsverhältnis ist nicht vorgesehen.
Unterschied zu den Erfahrungsstufen von Beamten: Verbeamtete Lehrkräfte werden nicht nach TV-L, sondern nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz bezahlt. Auch dort gibt es Erfahrungsstufen, doch das System unterscheidet sich: Die Besoldung steigt typischerweise in gleichmäßigeren Abständen mit der Erfahrungszeit, und Beamtinnen und Beamte zahlen keine Sozialabgaben in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Das TV-L-Entgelt unterliegt dagegen den üblichen Sozialabgaben, was das Nettogehalt bei gleichem Bruttobetrag spürbar senkt. Ein direkter Vergleich „Stufe gegen Stufe“ ist deshalb nur eingeschränkt möglich.
Praxisbeispiel: Eine Lehrkraft steigt zum 1. 09. 2022 ohne einschlägige Vorerfahrung in Entgeltgruppe E 13 ein und wird Stufe 1 zugeordnet. Nach einem Jahr, also zum 1. 09. 2023, erreicht sie Stufe 2. Zwei weitere Jahre später, zum 1. 09. 2025, folgt Stufe 3. Bis zur nächsten Stufe 4 vergehen dann drei Jahre. Hätte dieselbe Lehrkraft bereits drei Jahre einschlägige Erfahrung von einem anderen Land mitgebracht, wäre sie direkt in Stufe 3 gestartet – und hätte damit von Beginn an ein höheres Grundgehalt bezogen. Das zeigt, wie stark sich eine korrekte Stufenzuordnung über die Jahre finanziell auswirkt.
Häufige Fragen
Wie viele Stufen gibt es im TV-L?
Jede Entgeltgruppe im TV-L umfasst sechs Erfahrungsstufen. Stufe 1 ist die Einstiegsstufe, Stufe 6 die Endstufe. Bis zur Endstufe vergehen ab dem Einstieg insgesamt rund 15 Berufsjahre (Stand 2026).
Wie lange dauert der Aufstieg von Stufe zu Stufe?
Die Stufenlaufzeiten werden mit jeder Stufe länger: ca. 1 Jahr in Stufe 1, danach ca. 2, 3, 4 und schließlich 5 Jahre. In Summe erreicht man die Endstufe 6 nach ca. 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe.
Wird meine bisherige Berufserfahrung angerechnet?
Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden: mindestens ein Jahr führt in der Regel zu Stufe 2, mindestens drei Jahre zu Stufe 3. Ob und in welchem Umfang Zeiten anerkannt werden, hängt vom Einzelfall und von Nachweisen ab und sollte vor Vertragsschluss geprüft werden.
Was ist der Unterschied zu den Erfahrungsstufen von Beamten?
Angestellte Lehrkräfte durchlaufen die TV-L Stufen 1 bis 6 mit unterschiedlichen Laufzeiten. Verbeamtete Lehrkräfte werden nach Landesbesoldungsrecht bezahlt, steigen in eigenen Erfahrungsstufen auf und zahlen keine Sozialabgaben – wodurch bei gleichem Brutto ein anderes Netto entsteht.
