Was ist Beihilfe?
Der Beamtenstatus & Krankenversicherung
Als verbeamtete Lehrkraft übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten – die sogenannte Beihilfe. So funktioniert das System.
Was ist die Beihilfe?
Beamte und verbeamtete Lehrkräfte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Stattdessen erhalten sie von ihrem Dienstherrn (Bund oder Land) eine Beihilfe – einen prozentualen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Beihilfe + PKV: Das Zusammenspiel
Die Beihilfe ersetzt nicht die Krankenversicherung – sie ergänzt sie. Typischerweise läuft es so: Die PKV versichert genau den Anteil, den die Beihilfe nicht abdeckt (z.B. 50%). Fachbegriff: Restkostenversicherung.
Kann ich als Beamter in die GKV?
Grundsätzlich ja – aber dann verzichtest du auf die Beihilfe. Für junge, gesunde Beamte ist das meist teurer. Nur in bestimmten Lebenssituationen (z.B. Ehegatte in GKV, viele Kinder) kann es sinnvoll sein.
Beihilfesätze nach Bundesland: Die Unterschiede im Detail
Die Höhe der Beihilfe hängt vom jeweiligen Bundesland ab und ist in den entsprechenden Beihilfevorschriften geregelt. Die meisten Bundesländer gewähren folgende Sätze:
| Situation | Beihilfesatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Aktiver Beamter (ledig) | 50 % | Gilt bundesweit als Standard |
| Aktiver Beamter (verheiratet / Kind) | 70 % | Erhöhter Satz für Familien sowie ältere Beamte |
| Pensionäre / Ruhestandsbeamte | 70 % | Besondere Regelung im Ruhestand |
| Baden-Württemberg: alle Beamte | 50 % | BW: kein erhöhter Satz für Familien (Stand 2025) |
| Kinder von Beamten | 80 % | Sehr hohe Erstattung für Kinder |
Was wird durch die Beihilfe erstattet?
Die Beihilfe erstattet anerkannte Krankheitskosten sowie Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Folgende Leistungen sind grundsätzlich beihilfefähig:
- Arztbesuche beim niedergelassenen Arzt sowie stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (mit Eigenanteil je nach Tarif)
- Verordnete Medikamente und Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)
- Sehhilfen, Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen)
- Besondere Heilbehandlungen und Psychotherapie (je nach Bundesland und Genehmigung)
- Ambulante Pflegeleistungen für ältere Beamte im Ruhestand
Nicht beihilfefähig sind grundsätzlich: IGeL-Leistungen ohne ärztliche Indikation, alternative Heilmethoden (außer bei ausdrücklicher Regelung), sowie Behandlungen im Ausland ohne Genehmigung des Dienstherrn.
So stellst du einen Beihilfeantrag
Den Beihilfeantrag musst du beim zuständigen Beihilfesachbearbeiter deines Bundeslandes einreichen. In der Regel läuft das so:
→ Weiterführend: Beihilfesätze nach Bundesland im Überblick | Krankenversicherung für Lehrer | GKV vs. PKV für Lehrer
