
Beihilfe-Formulare für Lehrer 2026: Anträge und Downloads
Die Beihilfe-Antragsformulare sind bundeslandspezifisch. Hier findest du direkte Links zu den offiziellen Formularen und Antragsvordrucken deines Bundeslandes — sowie Hinweise zur korrekten Antragstellung.
Faustregel: Immer das aktuelle Formular deiner zuständigen Beihilfestelle verwenden. Veraltete Formulare werden häufig zurückgewiesen.
Welche Formulare gibt es?
- Allgemeiner Beihilfeantrag: Für Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauskosten
- Kurzantrag: Vereinfachtes Formular für einfache Fälle (nicht überall verfügbar)
- Sonderformulare: Für Pflegekosten, Rehamaßnahmen, Hilfsmittel, Sehhilfen
- Widerspruchsformular: Bei Ablehnung oder fehlerhaftem Beihilfebescheid
Formulare nach Bundesland
| Bundesland | Formulare / Online-Portal |
|---|---|
| Baden-Württemberg | LBV BW — Formularcenter |
| Bayern | LfF Bayern — Beihilfeformulare |
| Berlin | Landesverwaltungsamt Berlin |
| Brandenburg | Landesamt für Finanzen Brandenburg |
| Niedersachsen | NLBV Niedersachsen |
| NRW | Bezirksregierungen NRW |
| Sachsen | LSF Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt SA |
Checkliste: Das gehört zum Beihilfeantrag
- ☑ Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ☑ Originale oder Kopien der Arztrechnungen (mit Diagnose, Behandlung, GOÄ-Ziffern)
- ☑ Apothekenquittungen mit Auflistung der Medikamente und Verschreibungspflicht
- ☑ Bei Krankenhausaufenthalten: Auflistung der Leistungen inkl. Wahlleistungsvereinbarung
- ☑ Kontonummer für die Erstattung (IBAN)
- ☑ Ggf. ärztliches Attest bei Rehabilitationsmaßnahmen oder Hilfsmitteln
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Unvollständige Rechnungen: Fehlt die Diagnose oder die GOÄ-Ziffernangabe, wird der Antrag zurückgewiesen
- Veraltetes Formular: Immer das aktuellste Formular von der Website der Beihilfestelle nutzen
- Fristversäumnis: Beihilfeanträge müssen innerhalb von 2 Jahren (je nach BVO) eingereicht werden
- Falscher Beihilfesatz: Bei Familienzuwachs den Bemessungssatz rechtzeitig anpassen lassen
Widerspruch gegen den Beihilfebescheid
Wenn du mit dem Beihilfebescheid nicht einverstanden bist — etwa weil Aufwendungen nicht anerkannt wurden — hast du das Recht auf Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Lege den Widerspruch schriftlich bei deiner Beihilfestelle ein und begründe ihn.
Weiterführende Links
- Beihilfe für Lehrer — vollständiger Ratgeber
- Beihilfebemessungssatz nach Bundesland
- Beihilfestellen — Adressen und Kontakte
