
Als Lehrer ins Ausland: Alle Wege im Überblick
Entsendung, Beurlaubung oder Direktbewerbung — es gibt mehrere Wege, als deutsche Lehrkraft im Ausland zu unterrichten. Welcher passt zu dir?
Weg 1: Entsendung durch den Staat (ZfA)
Der klassische Weg: Bewerbung über das Auswärtige Amt / Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Hier werden Lehrkräfte offiziell entsandt — mit allen Konditionen des Auslandsschuldiensts. Beamtenstatus bleibt vollständig erhalten.
Weg 2: Beurlaubung ohne Bezüge
Viele Bundesländer erlauben eine Beurlaubung für 3–5 Jahre für Tätigkeiten an anerkannten Ersatzschulen. Du behältst deinen Beamtenstatus, arbeitest aber ohne staatliche Bezüge und wirst direkt von der Schule bezahlt. Rückkehrrecht ist gesichert.
Weg 3: Direktbewerbung (kein Beamtenstatus)
Direkte Bewerbung bei internationalen Schulen weltweit. Kein staatliches Programm, keine Zulagen, kein garantiertes Rückkehrrecht. Dafür oft höheres Gehalt (besonders in Ländern mit hohen Lebenshaltungskosten) und flexiblere Vertragsbedingungen.
| Weg | Beamtenstatus? | Zulagen? | Rückkehrrecht? |
|---|---|---|---|
| ZfA-Entsendung | ✅ Vollständig | ✅ Ja | ✅ Garantiert |
| Beurlaubung | ✅ Ruhend | Nein | ✅ Gesichert |
| Direktbewerbung | ❌ Verlust | Nein | ❌ Nicht garantiert |
PKV im Ausland
Deine PKV mit Beihilfe gilt grundsätzlich auch im Ausland — prüfe jedoch, ob dein Tarif weltweite Geltung hat und welche Rücktransportregelungen vorgesehen sind.
