
Beihilfe für Hilfsmittel: Was erstattet wird
Brille, Hörgerät, Rollstuhl, Orthesen — die Beihilfe erstattet viele Hilfsmittel, aber nicht alle und nicht unbegrenzt. Der Überblick.
Was sind beihilfefähige Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind medizinische Produkte, die eine körperliche Einschränkung kompensieren oder eine Behandlung unterstützen. Für verbeamtete Lehrkräfte erstattet die Beihilfe einen Teil dieser Kosten — allerdings mit Pauschalen und Obergrenzen, die oft nicht den tatsächlichen Marktpreisen entsprechen.
| Hilfsmittel | Beihilfefähig? | Erstattung ca. |
|---|---|---|
| Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) | Ja (mit Einschränkungen) | Pauschale 10–18 € je Glas |
| Hörgerät | Ja | Pauschale je Gerät (oft 1.000–2.000 €) |
| Rollstuhl/Gehhilfen | Ja | Nach Notwendigkeit, voller Kostenrahmen |
| Einlagen/Orthopädieschuhe | Ja | Teilerstattung |
| CPAP-Maske (Schlafapnoe) | Ja | Volle beihilfefähige Kosten |
| Perücke (med. Gründe) | Ja | Pauschale ~400–500 € |
Antragstellung für Hilfsmittel
Für beihilfefähige Hilfsmittel brauchst du eine ärztliche Verordnung und musst den Antrag vor dem Kauf stellen. Bei teuren Hilfsmitteln (ab ca. 200 €) ist eine Vorabgenehmigung sinnvoll — nachträgliche Anträge werden manchmal abgelehnt.
PKV als Ergänzung
Eine gute PKV enthält oft bessere Erstattungen für Sehhilfen und Hörgeräte als die Beihilfe allein. Beim Tarifvergleich lohnt es, explizit auf diese Leistungen zu achten.
