Beihilfe für Hilfsmittel: Brille, Hörgerät und mehr

Beihilfe für Hilfsmittel: Brille, Hörgerät und mehr
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Beihilfe für Hilfsmittel: Was erstattet wird

Brille, Hörgerät, Rollstuhl, Orthesen — die Beihilfe erstattet viele Hilfsmittel, aber nicht alle und nicht unbegrenzt. Der Überblick.

Hilfsmittelbeihilfefähig
Pauschalenje Gerät
PKVschließt Lücken

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Was sind beihilfefähige Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind medizinische Produkte, die eine körperliche Einschränkung kompensieren oder eine Behandlung unterstützen. Für verbeamtete Lehrkräfte erstattet die Beihilfe einen Teil dieser Kosten — allerdings mit Pauschalen und Obergrenzen, die oft nicht den tatsächlichen Marktpreisen entsprechen.

Hilfsmittel Beihilfefähig? Erstattung ca.
Sehhilfe (Brille/Kontaktlinsen) Ja (mit Einschränkungen) Pauschale 10–18 € je Glas
Hörgerät Ja Pauschale je Gerät (oft 1.000–2.000 €)
Rollstuhl/Gehhilfen Ja Nach Notwendigkeit, voller Kostenrahmen
Einlagen/Orthopädieschuhe Ja Teilerstattung
CPAP-Maske (Schlafapnoe) Ja Volle beihilfefähige Kosten
Perücke (med. Gründe) Ja Pauschale ~400–500 €
⚠️ Sehhilfen: Bei Brillen ist die Beihilfe-Erstattung sehr gering (meist 10–18 € pro Glas). Hochwertige Brillen mit teuren Gläsern musst du fast vollständig selbst bezahlen — es sei denn, deine PKV hat eine Sehhilfen-Klausel.

Antragstellung für Hilfsmittel

Für beihilfefähige Hilfsmittel brauchst du eine ärztliche Verordnung und musst den Antrag vor dem Kauf stellen. Bei teuren Hilfsmitteln (ab ca. 200 €) ist eine Vorabgenehmigung sinnvoll — nachträgliche Anträge werden manchmal abgelehnt.

PKV als Ergänzung

Eine gute PKV enthält oft bessere Erstattungen für Sehhilfen und Hörgeräte als die Beihilfe allein. Beim Tarifvergleich lohnt es, explizit auf diese Leistungen zu achten.

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