Beihilfe bei Krankheit: Was wird erstattet & wie stelle ich Antrag?

Beihilfe Antrag

Beihilfe bei Krankheit
Was wird erstattet?

Wie beantragst du die Beihilfe? Was wird erstattet, was nicht? Hier bekommst du alle wichtigen Informationen rund um den Beihilfeantrag.

6 MonateAntragsfrist
DigitalAntrag oft online möglich
3–6 WochenBearbeitungszeit

Was wird durch die Beihilfe erstattet?

Arztkosten: Ambulante und stationäre Behandlungen nach GOÄ/GOZ.
Krankenhauskosten: Allgemeine Krankenhausleistungen, ggf. auch Wahlleistungen.
Medikamente: Verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Einschränkungen).
Zahnbehandlung: Standardleistungen und Zahnersatz (anteilig).
Vorsorge & Rehabilitation: Je nach Bundesland und Einzelfall.

Was wird NICHT erstattet?

⚠️ Nicht beihilfefähig: Viele IGeL-Leistungen, rezeptfreie Medikamente (meist), Schönheitsoperationen, Brillen (in manchen Ländern eingeschränkt), alternative Heilmethoden ohne ärztliche Verordnung.

Wie stelle ich den Beihilfeantrag?

1
Belege sammeln: Alle Originalrechnungen und Rezepte aufbewahren.
2
Antrag ausfüllen: Formular bei deiner Bezügestelle oder online herunterladen.
3
Einreichen: Per Post oder digital an die Beihilfestelle deines Bundeslandes.
4
Erstattung abwarten: Typische Bearbeitungszeit: 3–6 Wochen.
⏰ Frist beachten: Beihilfeanträge müssen in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen gestellt werden. Verpass diese Frist nicht!

Tipp: Erst PKV, dann Beihilfe

Reiche die Rechnung zuerst bei deiner PKV ein. Die PKV erstattet ihren Anteil und sendet dir eine Restkosten-Bescheinigung. Diese legst du dann dem Beihilfeantrag bei – so bekommst du auch den Beihilfeanteil zurück.

📋 Checkliste Beihilfeantrag

  • ☐ Originalrechnungen gesammelt
  • ☐ PKV-Erstattung abgerechnet
  • ☐ Antrag ausgefüllt
  • ☐ Frist (6 Monate) beachtet
  • ☐ Belege kopiert

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