
Verbeamtung auf Probe vs. auf Lebenszeit
Was ist der Unterschied zwischen Beamter auf Probe und Beamter auf Lebenszeit? Rechte, Pflichten, Pension und was in der Probezeit wirklich gilt.
Die zwei Stufen der Verbeamtung
Wer verbeamtet wird, durchläuft typischerweise zwei Phasen: zunächst die Verbeamtung auf Probe, danach – nach bestandener Probezeit – die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Beide haben unterschiedliche Rechte und Pflichten.
| Beamter auf Probe | Beamter auf Lebenszeit | |
|---|---|---|
| Dauer | 2–3 Jahre (je nach Bundesland) | Unbefristet – bis zum Ruhestand |
| Kündigung möglich? | Ja – durch Entlassung oder bei Nichtbewährung | Nein – nur bei schwerem Dienstvergehen (Disziplinarverfahren) |
| Pension bei DU | Nein – kein Ruhegehalt bei DU in Probezeit | Ja – Mindestruhegehalt mindestens 35 % des letzten Bruttogehalts |
| Beihilfeanspruch | Ja – sofort ab Verbeamtung auf Probe | Ja – bleibt bestehen |
| Beamtenrechte | Teilweise – eingeschränkte Unkündbarkeit | Voll – umfassender Schutz |
Was passiert in der Probezeit?
Während der Probezeit wird beurteilt, ob du für das Beamtenverhältnis geeignet bist. Beurteilt werden fachliche Kompetenz, persönliche Eignung, Gesundheit und Zuverlässigkeit. Am Ende der Probezeit erstellt dein Dienstherr eine Beurteilung. Bei positiver Beurteilung folgt die Ernennung auf Lebenszeit automatisch.
Wann wird man Beamter auf Widerruf?
Vor der Verbeamtung auf Probe gibt es in einigen Bundesländern noch den Status des Beamten auf Widerruf – das ist der Status während des Referendariats. Als Beamter auf Widerruf hast du bereits Beihilfeanspruch (50 %), aber noch keinen dauerhaften Beamtenschutz.
💡 Versicherungsschutz in der Probezeit
Wir erklären dir, welche Absicherung du ab dem ersten Tag der Verbeamtung auf Probe brauchst.
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