Die Entgeltgruppe E13 ist für viele angestellte Lehrkräfte an Gymnasien, Berufs- und Gesamtschulen die zentrale Einstufung. Wer als Lehrerin oder Lehrer nicht verbeamtet, sondern im Angestelltenverhältnis nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) beschäftigt ist, findet sein Bruttogehalt in dieser Gruppe wieder. Doch was bedeutet E13 konkret in Euro, wie entwickelt sich das Gehalt über die Jahre und warum bleibt beim angestellten Kollegen am Monatsende oft weniger übrig als beim verbeamteten Gegenüber in A13? Dieser Ratgeber ordnet die aktuellen Tabellenwerte (Stand 2026) ein und erklärt die wichtigsten Zusammenhänge rund um Stufen, Abzüge und Jahressonderzahlung.
E13 im TV-L: Wer wird so eingruppiert?
Die Eingruppierung angestellter Lehrkräfte richtet sich nicht nach der allgemeinen Entgeltordnung des TV-L, sondern nach den sogenannten Lehrer-Richtlinien der einzelnen Bundesländer. Vereinfacht gilt: Wer die vollen Voraussetzungen für das entsprechende Lehramt erfüllt – in der Regel Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen –, wird typischerweise in E13 eingruppiert. Das entspricht auf der Angestelltenseite dem, was bei Beamtinnen und Beamten die Besoldungsgruppe A13 ist.
Lehrkräfte für andere Schulformen oder mit abweichenden Qualifikationen werden häufig niedriger eingestuft, etwa in E11 oder E12. Auch sogenannte Seiteneinsteiger ohne vollständige Lehramtsbefähigung landen oft unterhalb von E13. Entscheidend sind immer die konkreten Landesregelungen – die Eingruppierung kann sich zwischen Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin im Detail unterscheiden.
E13-Gehaltstabelle nach Stufen
Innerhalb der Entgeltgruppe E13 gibt es sechs Erfahrungsstufen. Mit jeder Stufe steigt das Bruttogehalt. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Bruttowerte für eine Vollzeitstelle nach der TV-L-Entgelttabelle (ca.-Werte, Stand 2026, gültig ab April 2026):
| Stufe | ca. Brutto/Monat (Vollzeit) |
|---|---|
| Stufe 1 | ca. 4.759 € |
| Stufe 2 | ca. 5.106 € |
| Stufe 3 | ca. 5.367 € |
| Stufe 4 | ca. 5.874 € |
| Stufe 5 | ca. 6.574 € |
| Stufe 6 | ca. 6.765 € |
Die Spanne reicht damit von rund 4.760 € beim Einstieg bis etwa 6.765 € in der Endstufe. Teilzeitkräfte erhalten den entsprechenden Anteil ihrer Stelle. Wichtig: Es handelt sich um Bruttowerte – das ausgezahlte Netto liegt deutlich darunter, weil bei Angestellten die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Angestellt (E13) vs. verbeamtet (A13): der Netto-Unterschied
Auf dem Papier liegen E13 (angestellt) und A13 (verbeamtet) brutto gar nicht so weit auseinander. Der entscheidende Unterschied entsteht bei den Abzügen. Angestellte Lehrkräfte zahlen die vollen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung: Rentenversicherung (ca. 9,3 %), Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %), gesetzliche Kranken- (ca. 8 %) und Pflegeversicherung. In Summe gehen so grob rund 20 % Sozialabgaben zusätzlich zur Lohnsteuer vom Brutto ab.
Beamtinnen und Beamte zahlen dagegen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Statt gesetzlicher Krankenversicherung erhalten sie die staatliche Beihilfe und versichern nur den Restbetrag privat. Das Ergebnis: Bei ähnlichem Brutto bleibt verbeamteten Lehrkräften netto spürbar mehr – je nach Stufe und Familienstand können das mehrere Hundert Euro im Monat sein. Zur groben Orientierung (Stand 2026, ledig, ohne Kinder): Aus E13 Stufe 1 (ca. 4.759 € brutto) bleiben ungefähr 3.000 bis 3.200 € netto, während eine vergleichbare A13-Besoldung netto oft deutlich höher ausfällt. Alle Netto-Angaben sind Schätzwerte und hängen stark von Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab.
Der Vorteil der Angestellten: Sie erwerben Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleiben bei einem Arbeitgeberwechsel – etwa in die Wirtschaft – flexibler. Beamte profitieren dagegen von der höheren Pension und dem besonderen Status.
Stufenaufstieg & Jahressonderzahlung
Der Aufstieg innerhalb von E13 erfolgt automatisch mit wachsender Berufserfahrung. Die Stufenlaufzeiten im TV-L sind gestaffelt:
- von Stufe 1 zu Stufe 2: nach 1 Jahr
- von Stufe 2 zu Stufe 3: nach 2 weiteren Jahren
- von Stufe 3 zu Stufe 4: nach 3 weiteren Jahren
- von Stufe 4 zu Stufe 5: nach 4 weiteren Jahren
- von Stufe 5 zu Stufe 6: nach 5 weiteren Jahren
In der Summe dauert der Weg von der Einstiegsstufe bis zur Endstufe also rund 15 Jahre ununterbrochener Beschäftigung. Einschlägige Vorerfahrung kann bei der Einstellung angerechnet werden, sodass Quereinsteiger nicht zwingend in Stufe 1 starten.
Hinzu kommt die Jahressonderzahlung (das tarifliche „Weihnachtsgeld“ nach § 20 TV-L), die in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird. Für E13 liegt sie bei etwa 35 % bis 46 % eines Monatsbruttos (ca.-Wert, Stand 2026). Der Prozentsatz ist tariflich eingefroren und fällt in den höheren Entgeltgruppen niedriger aus als in den unteren; die genaue Höhe variiert leicht je nach Bundesland.
Praxisbeispiel
Eine angestellte Gymnasiallehrerin startet nach dem Referendariat in E13 Stufe 1 mit ca. 4.759 € brutto im Monat. Nach einem Jahr rückt sie in Stufe 2 (ca. 5.106 €) auf, nach drei Jahren Gesamtdienstzeit in Stufe 3 (ca. 5.367 €). Im November erhält sie zusätzlich eine Jahressonderzahlung von grob 1.900 bis 2.500 € brutto. Nach 15 Jahren erreicht sie mit ca. 6.765 € brutto die Endstufe 6 – das entspricht einem Zuwachs von rund 2.000 € monatlich gegenüber dem Einstieg, allein durch den Stufenaufstieg. Netto bleibt davon nach Steuern und Sozialabgaben (ca.) rund zwei Drittel übrig.
Häufige Fragen
Wie viel verdient eine angestellte Lehrkraft in E13?
Das Bruttogehalt in E13 liegt je nach Erfahrungsstufe zwischen ca. 4.759 € (Stufe 1) und ca. 6.765 € (Stufe 6) im Monat bei Vollzeit (Stand 2026, TV-L). Das ausgezahlte Netto liegt wegen der vollen Sozialabgaben deutlich darunter.
Was ist der Unterschied zwischen E13 und A13?
E13 ist die Entgeltgruppe für angestellte Lehrkräfte nach TV-L, A13 die Besoldungsgruppe für verbeamtete Lehrkräfte. Angestellte zahlen volle Sozialversicherungsbeiträge und haben daher ein geringeres Netto; Beamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung und erhalten Beihilfe, wodurch bei ähnlichem Brutto netto mehr übrig bleibt.
Wie lange dauert der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 in E13?
Der komplette Stufenaufstieg von Stufe 1 bis zur Endstufe 6 dauert bei durchgehender Beschäftigung rund 15 Jahre (1 + 2 + 3 + 4 + 5 Jahre). Einschlägige Vorerfahrung kann angerechnet werden.
Gibt es bei E13 eine Jahressonderzahlung?
Ja. Nach § 20 TV-L wird mit dem Novembergehalt eine Jahressonderzahlung gezahlt. Für E13 beträgt sie ca. 35 % bis 46 % eines Monatsbruttos (Stand 2026), abhängig vom jeweiligen Bundesland.
