Steuern & Recht
Nebentätigkeit als Lehrer –
Nebentätigkeit als Lehrer –
Was ist steuerlich erlaubt?
Als Lehrer darfst du unter bestimmten Voraussetzungen nebenberuflich tätig sein. Was erlaubt ist, was genehmigt werden muss und wie du Einnahmen versteuerst.
GenehmigungOft nötig
2.400ۆbungsleiterfreibetrag/Jahr
256€Ehrenamtsfreibetrag/Jahr
Welche Nebentätigkeiten sind als Lehrer möglich?
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Nachhilfe & Privatunterricht: Sehr verbreitet – aber Genehmigungspflicht beachten!
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Lehraufträge an Hochschulen: Bis zu bestimmten Stundenzahlen in der Regel genehmigungsfähig.
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Ehrenamtliche Tätigkeiten: Oft ohne Genehmigung möglich, steuerlich begünstigt.
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Schriftstellerische Tätigkeit: Bücher schreiben, Fachaufsätze – meist genehmigungsfähig.
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Gewerbliche Tätigkeiten: Erfordern besondere Prüfung und fast immer eine Genehmigung.
Genehmigungspflicht für Beamte
Als verbeamtete Lehrkraft musst du Nebentätigkeiten in der Regel beim Dienstherrn anzeigen oder genehmigen lassen. Genehmigungspflichtig sind insbesondere entgeltliche Tätigkeiten, die die Dienstpflichten beeinträchtigen könnten.
⚠️ Achtung: Ohne Genehmigung ausgeübte Nebentätigkeiten können disziplinarische Konsequenzen haben. Im Zweifel lieber vorher fragen!
Steuerliche Freibeträge nutzen
€
Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG): 3.000€/Jahr steuerfrei für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder künstlerische Tätigkeiten.
€
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG): 840€/Jahr steuerfrei für ehrenamtliche Tätigkeiten.
✅ Tipp: Nachhilfe für gemeinnützige Organisationen oder Vereine kann unter den Übungsleiterfreibetrag fallen – das spart Steuern!
Wie versteuere ich Einnahmen aus Nebentätigkeit?
Einnahmen über die Freibeträge hinaus müssen in der Steuererklärung angegeben werden – je nach Tätigkeit in Anlage N (nichtselbstständig) oder Anlage S/G (selbstständig/gewerblich).
