
Nachträgliche Verbeamtung –
Geht das als Lehrer?
Viele Lehrkräfte starten im Angestelltenverhältnis und fragen sich: Kann ich noch verbeamtet werden? Die Antwort ist oft Ja – wenn die Bedingungen stimmen.
Wann ist nachträgliche Verbeamtung möglich?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Verbeamtung möglich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und unter der Altersgrenze des jeweiligen Bundeslandes liegst. In vielen Ländern müssen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis selbst einen Antrag stellen.
Voraussetzungen für die Verbeamtung
Ablauf: So beantragst du die Verbeamtung
Lohnt sich die nachträgliche Verbeamtung?
Für die meisten Lehrerinnen und Lehrer ist die Antwort klar: Ja. Pension statt Rente, Beihilfe statt voller PKV-Beitrag und Unkündbarkeit sind starke Argumente. Je früher du verbeamtet wirst, desto länger profitierst du.
