Beihilfe Antrag
Beihilfe bei Krankheit –
Beihilfe bei Krankheit –
Was wird erstattet?
Wie beantragst du die Beihilfe? Was wird erstattet, was nicht? Hier bekommst du alle wichtigen Informationen rund um den Beihilfeantrag.
6 MonateAntragsfrist
DigitalAntrag oft online möglich
3–6 WochenBearbeitungszeit
Was wird durch die Beihilfe erstattet?
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Arztkosten: Ambulante und stationäre Behandlungen nach GOÄ/GOZ.
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Krankenhauskosten: Allgemeine Krankenhausleistungen, ggf. auch Wahlleistungen.
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Medikamente: Verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Einschränkungen).
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Zahnbehandlung: Standardleistungen und Zahnersatz (anteilig).
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Vorsorge & Rehabilitation: Je nach Bundesland und Einzelfall.
Was wird NICHT erstattet?
⚠️ Nicht beihilfefähig: Viele IGeL-Leistungen, rezeptfreie Medikamente (meist), Schönheitsoperationen, Brillen (in manchen Ländern eingeschränkt), alternative Heilmethoden ohne ärztliche Verordnung.
Wie stelle ich den Beihilfeantrag?
1
Belege sammeln: Alle Originalrechnungen und Rezepte aufbewahren.
2
Antrag ausfüllen: Formular bei deiner Bezügestelle oder online herunterladen.
3
Einreichen: Per Post oder digital an die Beihilfestelle deines Bundeslandes.
4
Erstattung abwarten: Typische Bearbeitungszeit: 3–6 Wochen.
⏰ Frist beachten: Beihilfeanträge müssen in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen gestellt werden. Verpass diese Frist nicht!
Tipp: Erst PKV, dann Beihilfe
Reiche die Rechnung zuerst bei deiner PKV ein. Die PKV erstattet ihren Anteil und sendet dir eine Restkosten-Bescheinigung. Diese legst du dann dem Beihilfeantrag bei – so bekommst du auch den Beihilfeanteil zurück.
