
Beihilfe
Beihilfe für Kur & Reha
Wann der Dienstherr eine Kur oder Reha bezuschusst — und wie der Antrag läuft.
Eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme kann beihilfefähig sein, wenn sie medizinisch notwendig und vorher anerkannt ist. Die Regeln sind strenger als bei normalen Behandlungen.
Voraussetzungen
- ärztliches Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit
- vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle (Voranerkennung!)
- Durchführung in einer anerkannten Einrichtung
- Einhaltung der Fristen und Wiederholungsgrenzen
Was wird erstattet?
| Leistung | Beihilfe |
|---|---|
| Behandlungs-/Kurkosten | anteilig nach Beihilfesatz |
| Unterkunft/Verpflegung | pauschal/anteilig |
| Fahrtkosten | teilweise |
Tipp: Wichtig: Erst die Voranerkennung abwarten, dann die Kur antreten. Wer ohne Anerkennung startet, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
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