Referendariat nicht bestanden: Optionen und nächste Schritte

Referendariat nicht bestanden: Optionen und nächste Schritte
Referendariat · Zweites Examen · Optionen

Referendariat nicht bestanden: Was jetzt?

Das zweite Staatsexamen nicht bestanden ist eine Ausnahmesituation — aber keine Sackgasse. Alle Optionen und nächsten Schritte im Überblick.

Seltenpassiert
Wiederholungmeist möglich
Alternativengibt es

PKV-Erstinformation anfragen →

Wie oft passiert das?

Nur etwa 5–10 % aller Referendare scheitern endgültig am zweiten Staatsexamen. Die meisten bekommen jedoch eine zweite Chance — entweder durch Wiederholung einzelner Prüfungsteile oder durch einen weiteren Versuch im nächsten Durchgang.

Optionen nach dem Nichtbestehen

  • Wiederholung: In den meisten Bundesländern kann das Examen einmal wiederholt werden — manchmal auch einzelne Prüfungsteile
  • Verlängerung des Referendariats: Manche Bundesländer erlauben eine Verlängerung, um sich besser vorzubereiten
  • Anderes Bundesland: Die Zulassungsvoraussetzungen für den Verbeamtungsbeginn variieren — ein Wechsel ist möglich
  • Angestelltenstatus: An manchen Schulen (besonders privaten) ist ein Einstieg auch ohne Examen möglich
  • Quereinstieg-Weg: Mit einem Fachstudium (ohne Lehramt) als Quereinsteiger erneut ins Schulsystem einsteigen
📋 Wichtig: Hole dir sofort die detaillierte Begründung des Prüfungsausschusses — nur mit dieser Begründung kannst du gezielt an deinen Schwächen arbeiten und Widerspruch einlegen, falls die Beurteilung fehlerhaft war.

Rechtsmittel: Widerspruch einlegen

Wenn du glaubst, dass das Prüfungsverfahren fehlerhaft war (z.B. falsche Benotung, Verfahrensfehler), hast du das Recht auf Widerspruch. Die Frist ist meist 4 Wochen nach Bekanntgabe. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann hier helfen — Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten.

PKV-Erstinformation anfragen

PKV-Erstinformation anfragen →

Nach oben scrollen