
Referendariat nicht bestanden: Was jetzt?
Das zweite Staatsexamen nicht bestanden ist eine Ausnahmesituation — aber keine Sackgasse. Alle Optionen und nächsten Schritte im Überblick.
Wie oft passiert das?
Nur etwa 5–10 % aller Referendare scheitern endgültig am zweiten Staatsexamen. Die meisten bekommen jedoch eine zweite Chance — entweder durch Wiederholung einzelner Prüfungsteile oder durch einen weiteren Versuch im nächsten Durchgang.
Optionen nach dem Nichtbestehen
- Wiederholung: In den meisten Bundesländern kann das Examen einmal wiederholt werden — manchmal auch einzelne Prüfungsteile
- Verlängerung des Referendariats: Manche Bundesländer erlauben eine Verlängerung, um sich besser vorzubereiten
- Anderes Bundesland: Die Zulassungsvoraussetzungen für den Verbeamtungsbeginn variieren — ein Wechsel ist möglich
- Angestelltenstatus: An manchen Schulen (besonders privaten) ist ein Einstieg auch ohne Examen möglich
- Quereinstieg-Weg: Mit einem Fachstudium (ohne Lehramt) als Quereinsteiger erneut ins Schulsystem einsteigen
Rechtsmittel: Widerspruch einlegen
Wenn du glaubst, dass das Prüfungsverfahren fehlerhaft war (z.B. falsche Benotung, Verfahrensfehler), hast du das Recht auf Widerspruch. Die Frist ist meist 4 Wochen nach Bekanntgabe. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht kann hier helfen — Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten.
