
Wechsel zur Privatschule: Was verbeamtete Lehrer wissen müssen
Mehr Freiheit, innovativere Konzepte — aber der Verlust des Beamtenstatus. Der vollständige Leitfaden für den Wechsel an eine Privatschule.
Die wichtigste Vorab-Warnung
Ein Wechsel von der staatlichen Schule (als Beamter) zur Privatschule bedeutet in der Regel das Ende des Beamtenverhältnisses. Du wirst entlassen, arbeitest danach als Angestellter, zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein und verlierst Beihilfe und Pensionsansprüche. Diese Entscheidung ist kaum rückgängig zu machen.
Wann kann ein Wechsel trotzdem sinnvoll sein?
- Du lebst an einem Ort mit sehr guter internationaler Privatschule, die deutlich mehr zahlt als A13
- Das pädagogische Konzept der Privatschule entspricht deinen Überzeugungen viel besser
- Du hast noch wenige Dienstjahre und geringe Pensionsansprüche aufgebaut
- Die Privatschule bietet eine Stelle als Koordinator/Schulleiter, die staatlich nicht erreichbar wäre
Beurlaubung als Zwischenlösung
Viele Bundesländer erlauben eine Beurlaubung ohne Bezüge für Tätigkeiten an anerkannten Ersatzschulen. Du behältst den Beamtenstatus, wirst für z.B. 3–5 Jahre beurlaubt und kannst danach zurückkehren. Das ist die klügere Lösung — frage dein Schulamt konkret danach.
Finanzielle Auswirkungen
| Aspekt | Beamter staatl. Schule | Angestellter Privatschule |
|---|---|---|
| Brutto A13/E13 | ~4.300 € | ~4.000–4.800 € |
| Krankenversicherung | PKV ~150 € + Beihilfe | GKV ~650 € (volle KV) |
| Altersvorsorge | Pension ~71 % | Gesetzl. Rente ~48 % |
| Netto-Vorteil | Deutlich höher | Deutlich geringer |
Steuerliche und rententechnische Aspekte
Rentenzeiten vor der Verbeamtung können teilweise auf die gesetzliche Rente angerechnet werden. Beachte: Du kannst freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, um spätere Ansprüche aufzubauen. Steuerberater und Rentenberater solltest du vor dem Wechsel konsultieren.
