Von der Staatsschule zur Privatschule: Was sich für Lehrer ändert

Von der Staatsschule zur Privatschule: Was sich für Lehrer ändert
Karriere · Privatschule · Wechsel

Wechsel zur Privatschule: Was verbeamtete Lehrer wissen müssen

Mehr Freiheit, innovativere Konzepte — aber der Verlust des Beamtenstatus. Der vollständige Leitfaden für den Wechsel an eine Privatschule.

Beamtenstatusverloren
GKVstatt PKV+Beihilfe
Mehrpädagog. Freiheit

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Die wichtigste Vorab-Warnung

Ein Wechsel von der staatlichen Schule (als Beamter) zur Privatschule bedeutet in der Regel das Ende des Beamtenverhältnisses. Du wirst entlassen, arbeitest danach als Angestellter, zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein und verlierst Beihilfe und Pensionsansprüche. Diese Entscheidung ist kaum rückgängig zu machen.

⚠️ Kein Weg zurück: Einmal aus dem Beamtenverhältnis entlassen, ist eine Wiederverbeamtung nur in Ausnahmefällen möglich — und fast nie mit denselben Konditionen.

Wann kann ein Wechsel trotzdem sinnvoll sein?

  • Du lebst an einem Ort mit sehr guter internationaler Privatschule, die deutlich mehr zahlt als A13
  • Das pädagogische Konzept der Privatschule entspricht deinen Überzeugungen viel besser
  • Du hast noch wenige Dienstjahre und geringe Pensionsansprüche aufgebaut
  • Die Privatschule bietet eine Stelle als Koordinator/Schulleiter, die staatlich nicht erreichbar wäre

Beurlaubung als Zwischenlösung

Viele Bundesländer erlauben eine Beurlaubung ohne Bezüge für Tätigkeiten an anerkannten Ersatzschulen. Du behältst den Beamtenstatus, wirst für z.B. 3–5 Jahre beurlaubt und kannst danach zurückkehren. Das ist die klügere Lösung — frage dein Schulamt konkret danach.

Finanzielle Auswirkungen

Aspekt Beamter staatl. Schule Angestellter Privatschule
Brutto A13/E13 ~4.300 € ~4.000–4.800 €
Krankenversicherung PKV ~150 € + Beihilfe GKV ~650 € (volle KV)
Altersvorsorge Pension ~71 % Gesetzl. Rente ~48 %
Netto-Vorteil Deutlich höher Deutlich geringer

Steuerliche und rententechnische Aspekte

Rentenzeiten vor der Verbeamtung können teilweise auf die gesetzliche Rente angerechnet werden. Beachte: Du kannst freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, um spätere Ansprüche aufzubauen. Steuerberater und Rentenberater solltest du vor dem Wechsel konsultieren.

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