
Leistungsprämie für Beamte und Lehrer: Was ist möglich?
Leistungsprämien und Leistungsstufen sollen besondere Leistungen von Beamten anerkennen. Wie das in der Praxis funktioniert — und wie häufig es wirklich vorkommt.
Was sind Leistungsprämien für Beamte?
Das Beamtenbesoldungsgesetz sieht für besondere Leistungen zwei Instrumente vor: die Leistungsprämie (einmalige Zahlung) und die Leistungsstufe (dauerhafter Gehaltssprung). Beide sollen herausragende Leistungen honorieren, die über die normalen Dienstpflichten hinausgehen.
Leistungsprämie vs. Leistungsstufe
| Instrument | Beschreibung | Höhe ca. |
|---|---|---|
| Leistungsprämie | Einmalige Zahlung für besondere Leistung | 1–2 Monatsbezüge |
| Leistungsstufe | Früherer Aufstieg in die nächste Besoldungsstufe | Dauerhaft +50–150 €/Mo |
| Leistungszulage | Befristete Zulage für Funktionen | 100–500 €/Mo |
Wie häufig wird das wirklich vergeben?
In der Praxis werden Leistungsprämien und -stufen selten vergeben — das Budget ist begrenzt, und die Kriterien sind oft unklar. Viele Lehrkräfte kennen diese Möglichkeit nicht einmal. Der Antrag geht über den Schulleiter an das Schulamt.
So stellst du einen Antrag
Besondere Leistungen müssen dokumentiert und vom Schulleiter befürwortet werden. Dann entscheidet das Schulamt. Es gibt keine feste Antragsfrist — aber saisonale Haushaltszyklen (Jahresende) sind oft günstig.
