
Versicherung · Krankentagegeld · Beamte
Krankentagegeld für Lehrer: Meist unnötig — aber es gibt Ausnahmen
Verbeamtete Lehrer bekommen im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt. Wann Krankentagegeld trotzdem relevant sein kann.
Beamtemeist nicht nötig
Angestelltewichtiger
Ausnahmengibt es
Warum brauchen Beamte kein Krankentagegeld?
Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Krankheitsfall für eine sehr lange Zeit volle Bezüge weiter — zuerst unbegrenzt (bei Kurzzeiterkrankungen), bei längeren Erkrankungen gestaffelt. Die Fortzahlung beträgt in der Regel:
| Dauer der Erkrankung | Bezüge |
|---|---|
| Bis 6 Monate | Volle Besoldung |
| 6–12 Monate | Reduzierte Besoldung (ca. 80 %) |
| Ab 12 Monate | Krankengeld (wenn nicht DU festgestellt) |
| Dienstunfähigkeit | Ruhegehalt (je nach Dienstjahren) |
Für wen kann Krankentagegeld trotzdem sinnvoll sein?
- Angestellte Lehrkräfte (TV-L): Haben nur 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach GKV-Krankengeld (70 % des Bruttogehalts)
- Beamte auf Widerruf (Referendare): Hier gelten oft besondere Regelungen
- Privatärztliche Behandlungen: Wer häufig Privatarzt nutzt und Wartezeiten durch Zusatzkrankengeld überbrücken will
✅ Fazit für verbeamtete Lehrer: Ein separates Krankentagegeld ist in der Regel nicht notwendig. Wichtiger ist eine gute DU-Versicherung für den Fall dauerhafter Dienstunfähigkeit.
Was wirklich wichtig ist: DU-Absicherung
Statt Krankentagegeld sollte der Fokus auf einer Dienstunfähigkeitsversicherung liegen — denn das ist das eigentliche finanzielle Risiko für Beamte.
