Krankentagegeld für Lehrer: Brauchen Beamte das überhaupt?

Krankentagegeld für Lehrer: Brauchen Beamte das überhaupt?
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Krankentagegeld für Lehrer: Meist unnötig — aber es gibt Ausnahmen

Verbeamtete Lehrer bekommen im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt. Wann Krankentagegeld trotzdem relevant sein kann.

Beamtemeist nicht nötig
Angestelltewichtiger
Ausnahmengibt es

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Warum brauchen Beamte kein Krankentagegeld?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Krankheitsfall für eine sehr lange Zeit volle Bezüge weiter — zuerst unbegrenzt (bei Kurzzeiterkrankungen), bei längeren Erkrankungen gestaffelt. Die Fortzahlung beträgt in der Regel:

Dauer der Erkrankung Bezüge
Bis 6 Monate Volle Besoldung
6–12 Monate Reduzierte Besoldung (ca. 80 %)
Ab 12 Monate Krankengeld (wenn nicht DU festgestellt)
Dienstunfähigkeit Ruhegehalt (je nach Dienstjahren)

Für wen kann Krankentagegeld trotzdem sinnvoll sein?

  • Angestellte Lehrkräfte (TV-L): Haben nur 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach GKV-Krankengeld (70 % des Bruttogehalts)
  • Beamte auf Widerruf (Referendare): Hier gelten oft besondere Regelungen
  • Privatärztliche Behandlungen: Wer häufig Privatarzt nutzt und Wartezeiten durch Zusatzkrankengeld überbrücken will
Fazit für verbeamtete Lehrer: Ein separates Krankentagegeld ist in der Regel nicht notwendig. Wichtiger ist eine gute DU-Versicherung für den Fall dauerhafter Dienstunfähigkeit.

Was wirklich wichtig ist: DU-Absicherung

Statt Krankentagegeld sollte der Fokus auf einer Dienstunfähigkeitsversicherung liegen — denn das ist das eigentliche finanzielle Risiko für Beamte.

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