Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung: Was Lehrer wissen müssen

Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung

Wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt: Ablauf, finanzielle Folgen und Absicherung bei Dienstunfähigkeit als Lehrkraft

Jedes Jahr scheiden tausende Lehrerinnen und Lehrer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Schuldienst aus – der Anteil liegt je nach Bundesland bei 20–40 % aller Pensionierungen. Die häufigsten Gründe: psychische Erkrankungen (vor allem Burnout und Depression), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats. Die finanziellen Folgen einer Frühpensionierung sind erheblich.

Was ist Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn eine Lehrkraft dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Dienstpflichten nachzukommen. Die Feststellung erfolgt durch ein amtsärztliches Gutachten, das der Dienstherr in Auftrag gibt. Du kannst auch selbst einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit stellen – dieser muss nicht genehmigt werden, zeigt aber deine Initiative.

Ablauf des Dienstunfähigkeitsverfahrens

  1. Längere Erkrankung oder wiederholte Fehlzeiten fallen auf
  2. Schulamt leitet Dienstunfähigkeitsverfahren ein
  3. Amtsärztliche Untersuchung wird angeordnet
  4. Amtsarzt erstellt Gutachten zur Dienstfähigkeit
  5. Ggf. Reaktivierungsversuch (andere Stelle, Teilzeit)
  6. Bei bestätigter DU: Versetzung in den Ruhestand

Finanzielle Folgen: Wie viel Pension bleibt?

Die Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit kürzt das Ruhegehalt erheblich. Der Ruhegehaltssatz richtet sich nach den tatsächlichen Dienstjahren – wer mit 45 Jahren pensioniert wird statt mit 67, hat deutlich weniger Dienstjahre gesammelt. Hinzu kommt ein Abzug (sog. „Versorgungsabschlag“) von bis zu 10,8 % des Ruhegehalts.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Warum sie unverzichtbar ist

Genau deshalb ist eine private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) für Lehrkräfte so wichtig. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn du dienstunfähig wirst – und schließt die oft erhebliche Lücke zwischen Frühpension und früherem Nettogehalt. Je früher du eine DU-Versicherung abschließt, desto günstiger die Beiträge.

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