Gesundheitsprüfung zur
Verbeamtung als Lehrer
Welche Untersuchungen sind nötig? Was führt zur Ablehnung? Alles zur amtsärztlichen Eignungsprüfung für Lehrkräfte.
Was wird bei der Gesundheitsprüfung untersucht?
Vor der Verbeamtung muss jede Lehrkraft eine amtsärztliche Untersuchung bestehen. Dabei wird geprüft, ob die Person voraussichtlich bis zum Ruhestandsalter dienstfähig bleiben wird.
Allgemeinzustand, Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Seh- und Hörvermögen werden überprüft.
Blutbild, Leber-, Nieren- und Schilddrüsenwerte können je nach Bundesland abgefragt werden.
In einigen Ländern wird auch die psychische Belastbarkeit bewertet – direkt oder über Aktenlage (z. B. frühere Krankentage).
Sie müssen relevante Vorerkrankungen offenlegen. Falschaussagen können zur Entlassung führen.
Was kann zur Ablehnung führen?
Eine Verbeamtung kann abgelehnt werden bei:
- Chronischen Erkrankungen mit erwartetem Fortschreiten (z. B. MS, Diabetes Typ 1 mit Komplikationen)
- Psychischen Erkrankungen mit Rückfallrisiko (z. B. Depressionen mit mehrfachen Klinikaufenthalten)
- Hohem BMI in Kombination mit Begleiterkrankungen
- Überschreiten der Altersgrenze (je nach Bundesland 40–50 Jahre)
Tipps für die Untersuchung
Fachärztliche Atteste, die die Dienstfähigkeit bestätigen, können den Ausschlag geben.
Laufende Medikation muss angegeben werden – verschweigen ist verboten und kann rückwirkend Konsequenzen haben.
Ausreichend Schlaf und kein Alkohol am Vortag – Blutdruck und Herzfrequenz spielen eine Rolle.
Unsicher über Ihre Eignung?
Lassen Sie sich vorab von einem Arbeitsmediziner oder Beamtenrechtsanwalt beraten – bevor Sie den Antrag stellen.
Die amtsaerztliche Untersuchung im Detail
Die gesundheitliche Eignung ist eine zentrale Voraussetzung fuer die Berufung in das Beamtenverhaeltnis. Im Rahmen der aerztlichen Untersuchung prueft ein Amtsarzt oder ein beauftragter Arzt, ob der Bewerber koerperlich und psychisch in der Lage ist, den Anforderungen des Lehrerberufs dauerhaft gerecht zu werden.
Die Untersuchung umfasst in der Regel eine allgemeine koerperliche Untersuchung, die Pruefung der Sehkraft und des Gehoers sowie ein aerztliches Gespraech ueber Vorerkrankungen. Bewerber mit chronischen Erkrankungen sollten sich vorab gut informieren.
Wann gilt ein Bewerber als gesundheitlich geeignet?
Als gesundheitlich geeignet gilt, wer mit ueberwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Eintritt in den Ruhestand dienstfaehig bleibt. Massgeblich ist die zu erwartende dauerhafte Belastbarkeit im Beamtenverhaeltnis – nicht nur der aktuelle Zustand.
Koennen Bewerber mit Vorerkrankungen trotzdem verbeamtet werden?
Ja – eine Vorerkrankung fuehrt nicht automatisch zur Ablehnung. Entscheidend ist die Prognose. Bewerber haben das Recht, ein amtsaerztliches Gegengutachten einzuholen, wenn sie mit der Einschaetzung nicht einverstanden sind.
