Die Pension einer Lehrkraft richtet sich nicht nach eingezahlten Beiträgen, sondern nach zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem sogenannten Ruhegehaltssatz. Wie hoch die Beamtenpension am Ende ausfällt, hängt vor allem von der Zahl der Dienstjahre und der Besoldungsgruppe ab. Da Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland fast immer Landesbeamte sind, unterscheiden sich die konkreten Beträge je nach Bundesland zum Teil deutlich. Dieser Ratgeber erklärt die Systematik, zeigt eine Beamtenpension-Tabelle nach Dienstjahren und liefert Beispielwerte zur Orientierung. Eine individuelle Schätzung ermöglicht der Pensionsrechner.
Wie wird die Beamtenpension berechnet?
Das Ruhegehalt – so der amtliche Begriff für die Beamtenpension – berechnet sich nach einer überschaubaren Grundformel:
Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Der Ruhegehaltssatz gibt an, welcher Prozentsatz der letzten Bezüge als Pension gezahlt wird. Er steigt für jedes volle Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit um 1,79375 Prozent und ist auf höchstens 71,75 Prozent begrenzt. Diesen Höchstsatz erreicht man nach rund 40 vollen Dienstjahren.
Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge umfassen in der Regel das zuletzt bezogene Grundgehalt, den Familienzuschlag der Stufe 1 sowie bestimmte ruhegehaltfähige Zulagen. Nicht jede Zulage zählt mit; außerdem müssen die Bezüge des letzten Amtes meist mindestens zwei Jahre bezogen worden sein, damit sie voll angesetzt werden.
Teilzeit und Beurlaubungen wirken sich anteilig aus: Wer zeitweise in Teilzeit unterrichtet hat, sammelt in dieser Phase entsprechend weniger ruhegehaltfähige Dienstzeit an. Auch anrechenbare Ausbildungs- und Studienzeiten können den Satz beeinflussen.
Als ruhegehaltfähige Dienstzeit zählt grundsätzlich die Zeit im Beamtenverhältnis vom Beginn des Vorbereitungsdienstes bis zum Eintritt in den Ruhestand. Zeiten als angestellte Lehrkraft vor der Verbeamtung, Erziehungs- oder Pflegezeiten sowie ein etwaiges Referendariat werden unterschiedlich behandelt – hier lohnt der Blick in das jeweilige Landesbeamtenversorgungsgesetz, da Bund und Länder eigene Regelungen getroffen haben. Für Lehrkräfte ist fast immer das Recht ihres Bundeslandes maßgeblich, nicht das Bundesrecht.
Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren
Die folgende Beamtenpension-Tabelle zeigt, welcher Ruhegehaltssatz sich rechnerisch aus der Zahl der vollen Dienstjahre ergibt (Dienstjahre × 1,79375 %):
| Ruhegehaltfähige Dienstjahre | Ruhegehaltssatz |
|---|---|
| 5 Jahre | 8,97 % |
| 10 Jahre | 17,94 % |
| 15 Jahre | 26,91 % |
| 20 Jahre | 35,88 % |
| 25 Jahre | 44,84 % |
| 30 Jahre | 53,81 % |
| 35 Jahre | 62,78 % |
| 40 Jahre | 71,75 % (Höchstsatz) |
Erst ab etwa 40 Dienstjahren wird der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht. Wer früher aus dem Dienst ausscheidet, erhält einen entsprechend niedrigeren Satz.
Pensionshöhe: Beispielwerte
Wie viel Euro am Ende zusammenkommen, hängt von den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ab. Die folgende Tabelle nennt Beispielwerte für zwei typische Lehrer-Besoldungen. Die Beträge sind gerundet und dienen nur der Orientierung – die tatsächlichen Grundgehälter unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Beispiel: 5.000 € Bezüge | Beispiel: 5.800 € Bezüge |
|---|---|---|---|
| 25 Jahre | 44,84 % | ca. 2.242 € | ca. 2.601 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | ca. 2.691 € | ca. 3.121 € |
| 35 Jahre | 62,78 % | ca. 3.139 € | ca. 3.641 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | ca. 3.588 € | ca. 4.162 € |
Hinweis: Es handelt sich um Beispielrechnungen auf Basis fiktiver monatlicher Bruttobezüge. A12 entspricht häufig Grund-, Haupt- und Realschullehrkräften, A13 dem höheren Dienst bzw. Gymnasial- und Berufsschullehrkräften. Von der Bruttopension gehen noch Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Wichtig für die Einordnung: Anders als bei der gesetzlichen Rente wird die Beamtenpension in voller Höhe versteuert. Der steuerpflichtige Anteil der Versorgungsbezüge steigt über die Jahrgänge schrittweise an, sodass sich Brutto- und Nettopension zunehmend annähern. Die Zahlen in der Tabelle sind daher Brutto-Orientierungswerte; das tatsächlich verfügbare Einkommen liegt je nach Steuerklasse, Krankenversicherung und Familiensituation niedriger. Wer eine konkretere Größenordnung sucht, kann die eigenen Eckdaten in den Pensionsrechner eingeben.
Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand
Wer vor der maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss mit einem Versorgungsabschlag rechnen. Er beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Ausscheidens und ist auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt (das entspricht 36 Monaten).
| Vorzeitiger Ruhestand | Versorgungsabschlag |
|---|---|
| 12 Monate früher | 3,6 % |
| 24 Monate früher | 7,2 % |
| 36 Monate früher | 10,8 % (Maximum) |
Der Abschlag gilt dauerhaft, also auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze. Bei Dienstunfähigkeit infolge eines anerkannten Dienstunfalls entfällt er. Zudem darf die Pension nicht unter die gesetzliche Mindestversorgung fallen: Diese beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängig) oder – wenn günstiger – einen amtsunabhängigen Sockelbetrag von rund 2.080 Euro brutto (65 Prozent aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines kleinen Festbetrags). Voraussetzung sind in der Regel mindestens fünf Jahre anrechenbare Dienstzeit.
Praxisbeispiel
Eine Studienrätin (A13) geht nach 40 vollen Dienstjahren regulär mit Erreichen der Altersgrenze in Pension. Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge liegen bei angenommenen 5.800 Euro brutto. Mit 40 Dienstjahren erreicht ihr Ruhegehaltssatz den Höchstwert von 71,75 Prozent. Die Bruttopension beträgt somit 5.800 € × 71,75 % = rund 4.162 Euro monatlich. Würde dieselbe Lehrkraft 24 Monate früher ausscheiden, käme ein Versorgungsabschlag von 7,2 Prozent hinzu – die Pension sänke auf etwa 3.862 Euro brutto. Diese Werte sind ein Rechenbeispiel; die konkrete Höhe hängt vom Bundesland, der Besoldungsstufe und der genau anerkannten Dienstzeit ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pension eines Lehrers nach 40 Dienstjahren?
Nach 40 vollen Dienstjahren wird der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht. Die Bruttopension entspricht dann rund 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei angenommenen 5.800 Euro brutto sind das etwa 4.160 Euro monatlich – je nach Bundesland und Besoldungsgruppe kann der Wert abweichen.
Wie viel Prozent bekommt ein Beamter pro Dienstjahr?
Der Ruhegehaltssatz steigt pro vollem Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit um 1,79375 Prozent. Über alle Dienstjahre hinweg ist er auf maximal 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge begrenzt.
Wie hoch ist die Mindestpension für Beamte?
Die Mindestversorgung beträgt entweder 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängig) oder einen amtsunabhängigen Sockelbetrag von rund 2.080 Euro brutto – maßgeblich ist der jeweils höhere Wert. Voraussetzung sind in der Regel mindestens fünf Jahre anrechenbare Dienstzeit.
Wie stark mindert ein vorzeitiger Ruhestand die Pension?
Bei vorzeitigem Ruhestand fällt ein Versorgungsabschlag von 0,3 Prozent je Monat an, höchstens jedoch 10,8 Prozent. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen; bei Dienstunfähigkeit infolge eines anerkannten Dienstunfalls entfällt er.
