Schulpflicht in Deutschland: Was Lehrer wissen müssen

Schulpflicht in Deutschland: Was Lehrer wissen müssen
Schulrecht · Schulpflicht · Grundlagen

Schulpflicht in Deutschland: Grundlagen für Lehrkräfte

Schulpflicht ist Ländersache — und variiert erheblich. Was du als Lehrkraft über die rechtlichen Grundlagen wissen musst.

Ländersachekeine Bundesregelung
9–12 JahrePflichtschulzeit
Hausunterrichtmeist verboten

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Wie lange gilt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache. Sie besteht in der Regel aus einer Vollzeitschulpflicht (Grundschule + weiterführende Schule, meist 9–10 Jahre) und einer anschließenden Berufsschulpflicht (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs für Auszubildende).

Bundesland Vollzeitschulpflicht Gesamt incl. Berufsschule
Bayern 9 Jahre 12 Jahre
NRW 10 Jahre 12 Jahre
Baden-Württemberg 9 Jahre 12 Jahre
Sachsen 9 Jahre 12 Jahre
Berlin 10 Jahre 12 Jahre

Hausunterricht: In Deutschland verboten?

Deutschland hat im internationalen Vergleich eine sehr restriktive Regelung: Hausunterricht (Homeschooling) ist in keinem Bundesland regulär erlaubt. Das BVerfG hat die staatliche Schulpflicht auch für Kinder mit abweichenden Überzeugungen der Eltern bestätigt. Ausnahmen gibt es nur in medizinischen Extremfällen.

Was sind die Pflichten als Lehrkraft?

  • Fehlzeiten ab einer bestimmten Grenze müssen gemeldet werden (ans Schulamt)
  • Bei entschuldigtem Fehlen: Kommunikation mit Eltern und Dokumentation
  • Bei häufigem unentschuldigtem Fehlen: Meldepflicht an die Schulaufsicht
  • Schulverweigerung kann durch Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Eltern geahndet werden
⚖️ Tipp: Dokumentiere Fehlzeiten und deine Maßnahmen (Elterngespräche, Mahnschreiben) sorgfältig. Bei möglichen Bußgeldverfahren gegen Eltern wirst du als Zeugin oder Zeuge gefragt.

Was gilt für schulpflichtige Kinder ohne Aufenthaltsstatus?

In Deutschland gilt die Schulpflicht unabhängig vom Aufenthaltsstatus — auch geflüchtete Kinder sind schulpflichtig. Als Lehrkraft hast du die gleiche Pflicht zur Dokumentation und Förderung wie bei allen anderen Schülerinnen und Schülern.

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