
Referendariat bestehen: Die wichtigsten Tipps
Unterrichtsbesuche, Prüfungen, der richtige Umgang mit dem Seminarleiter — was wirklich hilft, das Referendariat erfolgreich abzuschließen.
Das Referendariat entscheidet darüber, ob du dein Lehramt am Ende ausüben darfst. Wie es abläuft und wie die Note entsteht, regelt jedes Land in eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Die Beispiele auf dieser Seite stammen aus Bayern (Lehramtsprüfungsordnung II, kurz LPO II) und Nordrhein-Westfalen (Ordnung für Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung, kurz OVP). Beiden gemeinsam ist: Nicht nur der Prüfungstag zählt, sondern auch, wie sich dein Unterricht über viele Monate entwickelt – und dabei spielen deine Seminarleiterinnen und Seminarleiter eine zentrale Rolle.
Unterrichtsbesuche: Darauf kommt es an
Der Unterrichtsbesuch ist das Herzstück des Referendariats. Deine Ausbilderinnen und Ausbilder achten nicht nur auf die Stunde selbst, sondern auch darauf, wie du sie im Nachgespräch reflektierst. Folgende Punkte sind entscheidend:
- Klare Stundenziele: Was sollen die Schüler am Ende können? Formuliere dies als beobachtbares Verhalten
- Passende Methoden: Wähle Methoden und Sozialformen nach dem Stundenziel – Abwechslung ist kein Selbstzweck
- Differenzierung sichtbar machen: Auch wenn du es nicht vollständig umsetzt — zeige, dass du es bedacht hast
- Schüleraktivierung: Weniger Lehrervortrag, mehr Schülerarbeit
- Reflexionskompetenz: Im Nachgespräch souverän die eigene Stunde analysieren — auch Schwächen benennen
Wie viele Besuche es gibt und was du vorlegen musst, steht in der Ausbildungsordnung deines Landes. In NRW sieht die neue OVP für beide Fächer zusammen in der Regel zehn Unterrichtsbesuche vor. Ab dem dritten Besuch eines Fachs gibst du eine schriftliche Planung von höchstens fünf Seiten ab, wenn der Termin mindestens drei Werktage vorher feststand. Nach jedem Besuch folgt ein Nachgespräch; die wichtigsten Punkte und deine nächsten Entwicklungsziele haltet ihr gemeinsam in einem Protokoll fest. Einzeln benotet werden die Besuche nicht. Nach dem dritten Besuch eines Fachs erhältst du aber eine ausführlichere Rückmeldung zu deinem gesamten Ausbildungsstand samt Notenbereich, und ab dem vierten Besuch wird dir jedes Mal ein Notenbereich genannt (§ 12 OVP NRW).
Schriftliche Arbeiten und Examen
Wie die Staatsprüfung aufgebaut ist, unterscheidet sich zwischen den Ländern erheblich. In Bayern gehören zur Zweiten Staatsprüfung vier Teile: eine Hausarbeit, ein Kolloquium, eine mündliche Prüfung und drei Prüfungslehrproben (§ 17 LPO II). Das Thema der Hausarbeit holst du bei einer deiner Seminarlehrkräfte ein, für die Ausarbeitung hast du fünf Monate Zeit. Dazu kommen drei Gutachten, die gegen Ende der Ausbildung entstehen. In NRW gibt es keine Hausarbeit: Geprüft wird mit zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen und einem Kolloquium, und alle drei Teile finden im letzten Ausbildungshalbjahr am selben Tag statt (§§ 31 und 33 OVP NRW). Den größeren Teil der Note machen dort die beiden Langzeitbeurteilungen von Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrkräfteausbildung (ZfsL) aus.
| Baustein | Bayern (LPO II) | NRW (OVP 2026) |
|---|---|---|
| Beurteilung während der Ausbildung | Drei Gutachten zu Unterrichts-, Erziehungs- sowie Handlungs- und Sachkompetenz; zusammen 5 von 13 Anteilen der Gesamtnote | Zwei Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL, je 30 Prozent |
| Unterricht in der Prüfung | Drei Prüfungslehrproben (Grund- und Mittelschule: eine Doppellehrprobe und eine Lehrprobe); 4 von 13 Anteilen | Zwei Unterrichtspraktische Prüfungen, in der Regel je 45 Minuten mit anschließendem Reflexionsgespräch; je 15 Prozent |
| Mündliche Teile | Kolloquium (30 Minuten) sowie mündliche Prüfung in Fachdidaktik und in Schulrecht und Schulkunde; zusammen 3 von 13 Anteilen | Kolloquium (45 Minuten), 10 Prozent |
| Schriftliche Arbeit | Hausarbeit mit fünf Monaten Bearbeitungszeit; 1 von 13 Anteilen | Keine |
| Nicht bestanden | Eine Wiederholung, vorher zwölf weitere Monate Vorbereitungsdienst | Eine Wiederholung, der Vorbereitungsdienst verlängert sich um sechs Monate |
Wichtig für NRW: Die neue OVP vom 7. Januar 2026 gilt für alle, deren Vorbereitungsdienst am 1. Mai 2026 oder später begonnen hat. Wer am 30. April 2026 schon im Referendariat war, wird nach der OVP von 2011 zu Ende ausgebildet und geprüft (§ 54 OVP NRW); die Werte in der Tabelle beziehen sich auf die neue Fassung. Wie lange das Referendariat in deinem Land dauert, zeigt die Übersicht Referendariat-Dauer nach Bundesland, alles rund um den Prüfungstag erklärt die Seite Zweites Staatsexamen.
Seminarleiter im Referendariat: Rolle und Umgang
Die Seminarleiterin oder der Seminarleiter ist dein wichtigster Ansprechpartner und zugleich Beurteiler – eine Doppelrolle, die Spannung erzeugen kann. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Land und Schulart: In Bayern arbeitest du mit Seminarlehrkräften und der Leitung des Studienseminars, an Grund- und Mittelschulen mit der Seminarrektorin oder dem Seminarrektor. In NRW heißen die Ausbildenden am ZfsL Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder; dazu zählen die Fachleitungen, die dich im Unterricht besuchen, und die Leitungen der lehramtsbezogenen Seminare.
Wie groß ihr Einfluss ist, zeigen die Prüfungsordnungen. In Bayern beruhen die drei Gutachten auf den Vorschlägen deiner Seminarlehrkräfte, an Grund- und Mittelschulen auf der Bewertung der Seminarrektorin oder des Seminarrektors (§§ 22 bis 22b LPO II); zusammen stehen sie für fünf von dreizehn Anteilen der Gesamtnote. Die Seminarlehrkraft, die dir das Thema der Hausarbeit gibt, korrigiert sie außerdem als Erstprüferin oder Erstprüfer (§ 18 Abs. 7 LPO II). In NRW verfassen die Ausbildenden deiner Fächer Beurteilungsbeiträge mit Note. Wer dich zuletzt fachlich ausgebildet hat, legt gemeinsam die Endnote der Langzeitbeurteilung des ZfsL fest (§ 18 OVP NRW) – und die zählt 30 Prozent des Gesamtergebnisses.
Worauf Seminarleiter achten
- Reflexion: Du siehst selbst, welche Phasen deiner Stunde gelungen sind und welche nicht – und kannst begründen, warum
- Lernbereitschaft: Du nimmst Kritik an und setzt Hinweise beim nächsten Besuch sichtbar um
- Professionalität: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und sorgfältige, rechtzeitig abgegebene Planungen
- Eigeninitiative: Du holst dir aktiv Rückmeldung, statt auf den nächsten Termin zu warten
Warten musst du tatsächlich nicht: In NRW kannst du von deinen Seminarausbildern und deiner Schulleitung jederzeit Auskunft über deinen Ausbildungsstand bekommen (§ 11 Abs. 6 OVP NRW). Außerdem führst du im ersten und im vierten Ausbildungsquartal ein Perspektivgespräch, das du selbst planst und leitest und das nicht benotet wird (§ 17 OVP NRW) – eine gute Gelegenheit, eigene Ziele festzuhalten und Erwartungen offen zu klären.
Konflikte professionell lösen
Wenn du dich unfair bewertet fühlst, sprich es direkt und sachlich an – im Einzelgespräch, nicht vor der Seminargruppe. Bereite dich mit konkreten Beispielen vor und frag nach, woran du beim nächsten Besuch erkennen kannst, dass du dich verbessert hast. Dokumentiere deine Besuche und Rückmeldungen: In NRW sind die Protokolle nach jedem Besuch dafür eine gute Grundlage, und von jedem Beurteilungsbeitrag erhältst du eine Ausfertigung. Hilft das Gespräch nicht weiter, ist die Leitung des Seminars beziehungsweise des ZfsL die nächste Anlaufstelle; in NRW trägt die Leitung des ZfsL die Gesamtverantwortung für die Ausbildung (§ 10 Abs. 1 OVP NRW). Zur Ausbildung gehören dort außerdem persönliche Gespräche mit der Leitung einer überfachlichen Ausbildungsgruppe, die dich weder benotet noch an Langzeitbeurteilung oder Prüfung mitwirken darf (§ 11 Abs. 3 OVP NRW) – ein geschützter Rahmen, um auch Konflikte anzusprechen.
Was tun, wenn es nicht läuft?
Falls eine Unterrichtsstunde schlecht lief: Sprich im Nachgespräch die Schwächen selbst an, bevor der Seminarleiter sie benennt. Das zeigt Reflexionskompetenz und mildert den negativen Eindruck. Wer auf Kritik defensiv reagiert, hinterlässt einen weitaus schlechteren Eindruck als jemand, der einen schwachen Unterricht souverän reflektiert. In Bayern bekommst du nach jeder Prüfungslehrprobe Gelegenheit, dich zu ihrem Verlauf zu äußern (§ 21 Abs. 7 LPO II) – nutze sie für eine kurze, ehrliche Analyse. Und wenn dir die Belastung insgesamt über den Kopf wächst, hol dir früh Unterstützung; Warnsignale beschreibt die Seite Burnout bei Lehrern.
Praxisbeispiel: Tobias und der misslungene Besuch
Tobias ist Referendar für Englisch und Sport an einer Realschule in Bayern. Beim Besuch seiner Seminarlehrkraft in einer achten Klasse gerät die Gruppenarbeit aus dem Ruder: Die Arbeitsaufträge sind zu lang, zwei Gruppen wissen nicht, was sie tun sollen, und am Ende fehlt die Zeit für die Sicherung. Im Nachgespräch nennt Tobias diese Punkte selbst, bevor er gefragt wird, und schlägt vor, Aufträge künftig schriftlich und in kleineren Schritten zu geben. Die Rückmeldung empfindet er trotzdem als hart. Statt sich zu rechtfertigen, bittet er eine Woche später um ein kurzes Einzelgespräch, bringt seine Notizen mit und vereinbart zwei konkrete Ziele: klare Arbeitsaufträge und ein Zeitpuffer für die Sicherung. Beim nächsten Besuch sind beide Ziele sichtbar umgesetzt. Als es später um die Hausarbeit geht, wählt Tobias im Einvernehmen mit derselben Seminarlehrkraft ein Thema zu Arbeitsaufträgen im Englischunterricht – aus der anfänglichen Spannung ist eine Zusammenarbeit geworden.
Häufige Fragen
Zählen die Unterrichtsbesuche direkt in die Note?
In NRW nicht als einzelne Noten: Die Besuche sind aber eine Grundlage für die Beurteilungsbeiträge, aus denen die Langzeitbeurteilung des ZfsL entsteht. In Bayern fließen die Beobachtungen der Seminarlehrkräfte über ihre Vorschläge in die drei Gutachten ein. Es zählt also deine Entwicklung über die gesamte Ausbildung.
Kann ich einer Beurteilung widersprechen?
In NRW kannst du zu den Langzeitbeurteilungen innerhalb einer Woche eine schriftliche Gegenäußerung abgeben; über Widersprüche gegen das Prüfungsergebnis entscheidet das Prüfungsamt. In Bayern erhebst du Einwendungen gegen die Bewertung schriftlich beim Prüfungsamt, spätestens einen Monat nach Aushändigung des Zeugnisses, und begründest sie spätestens zwei Monate nach der Aushändigung. Die Frist für eine Klage beim Verwaltungsgericht läuft davon unabhängig weiter.
Darf ich in NRW mitbestimmen, wer mich prüft?
Ein wenig: Im Prüfungsausschuss sitzen mindestens zwei Personen, die an deiner Ausbildung nicht beteiligt waren. Eine Seminarausbilderin oder einen Seminarausbilder aus deiner fachlichen Ausbildung kannst du aber über das ZfsL für den Ausschuss vorschlagen – innerhalb der Frist des Prüfungsamts, die spätestens einen Monat vor deinem Prüfungseintritt endet.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
In Bayern und NRW kannst du sie einmal wiederholen. In Bayern setzt das zwölf weitere Monate Vorbereitungsdienst voraus, in NRW verlängert sich der Vorbereitungsdienst um sechs Monate. Mehr dazu unter Referendariat nicht bestanden.
Gilt die neue OVP in NRW auch für mich?
Nur wenn dein Vorbereitungsdienst am 1. Mai 2026 oder später begonnen hat. Warst du am 30. April 2026 bereits im Referendariat, gilt für dich weiterhin die OVP von 2011.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Bayern, Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II), §§ 10, 14 und 17 bis 24: gesetze-bayern.de
- Bayern, Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), § 19 (Überprüfung von Prüfungsentscheidungen): gesetze-bayern.de
- Nordrhein-Westfalen, OVP (Fassung 7.1.2026; BASS 20-03 Nr. 11), §§ 10 bis 12, 17, 18, 31 bis 38, 42 und 54: BASS NRW
Stand der Angaben: September 2026.
Weiterführend: Vorbereitung auf das Referendariat · Referendariat nicht bestanden – was nun?