
Mit dem Beginn des Referendariats stellt sich für angehende Lehrkräfte eine Frage, die größere finanzielle Folgen hat, als viele zunächst vermuten: Wie versichere ich mich richtig krankenversicherungstechnisch – privat oder gesetzlich? Die Entscheidung wirkt oft über das Referendariat hinaus und sollte deshalb gut durchdacht sein. Dieser Beitrag gibt eine neutrale Erstinformation zur Krankenversicherung von Lehramtsanwärtern und erklärt, warum die private Resttarif-Variante für die meisten Referendare günstiger ist – ohne eine konkrete Vertragsempfehlung auszusprechen.
Beihilfe schon im Referendariat
Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sind als Beamte auf Widerruf in fast allen Bundesländern beihilfeberechtigt. Das bedeutet: Reichen Sie eine Arztrechnung ein, übernimmt die Beihilfestelle einen festen Prozentsatz der Kosten – für alleinstehende Anwärter typischerweise 50 Prozent. Die andere Hälfte müssen Sie selbst absichern. Genau hier liegt der entscheidende Unterschied zur normalen Angestelltenwelt: Sie brauchen keine Vollversicherung, sondern nur eine Versicherung für den Rest, den die Beihilfe nicht zahlt.
Weil der Dienstherr bereits die Hälfte trägt, ist eine private Krankenversicherung im sogenannten Resttarif (auch Beihilfeergänzungstarif genannt) für viele Anwärter deutlich preiswerter als eine gesetzliche Vollversicherung. Da Beihilfe Ländersache ist, kann der Bemessungssatz je nach Bundesland und Familienstand abweichen – im Zweifel hilft ein Blick in die Beihilfeverordnung Ihres Landes. Wie das Beihilfesystem grundsätzlich funktioniert, erläutern wir ausführlich im Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Lehrer.
PKV-Resttarif oder freiwillige GKV?
Grundsätzlich haben Sie als Anwärter die Wahl. Sie können einen privaten Resttarif abschließen oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben. Beide Wege haben Konsequenzen, die Sie kennen sollten.
Der Knackpunkt: kein Arbeitgeberzuschuss
Entscheiden Sie sich für die freiwillige GKV, zahlt der Dienstherr in den meisten Ländern keinen Arbeitgeberanteil zu Ihrem Beitrag. Sie tragen also den vollen Satz allein. Gleichzeitig nutzen Sie Ihren Beihilfeanspruch dann faktisch kaum, weil die GKV bereits voll leistet. Diese Kombination macht die gesetzliche Variante im Referendariat finanziell meist unattraktiv.
Anwärtertarife: subventioniert und ohne Altersrückstellung
Für die Ausbildungszeit bieten private Versicherer besondere Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Diese sind von den Gesellschaften subventioniert, und es werden – anders als im späteren Volltarif – noch keine Altersrückstellungen gebildet. Das hält die Beiträge in der Referendariatszeit niedrig.
Beispielhafter Kostenvergleich
Die folgende Tabelle zeigt typische monatliche Größenordnungen für das Jahr 2026. Es handelt sich ausdrücklich um Anhaltswerte – die tatsächlichen Beträge hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif ab.
| Variante | Monatlicher Beitrag (Anhaltswert 2026) | Arbeitgeberzuschuss |
|---|---|---|
| PKV-Anwärtertarif (Resttarif) | ca. 76–130 € | entfällt (Beihilfe trägt 50 %) |
| Freiwillige GKV | ca. 260–297 € | kein Zuschuss vom Dienstherrn |
Der Unterschied von oft mehr als 150 Euro im Monat erklärt, warum sich die große Mehrheit der Referendare für den privaten Resttarif entscheidet. Wer einen unverbindlichen Vergleich verschiedener Tarife wünscht, kann ein Angebot anfordern und die Konditionen in Ruhe gegenüberstellen.
Praxisbeispiel: Referendar in der Entscheidung
Tobias, 26 Jahre, beginnt sein Referendariat im gymnasialen Lehramt und ist gesund. Als Beamter auf Widerruf erhält er 50 Prozent Beihilfe. Bleibt er freiwillig in der GKV, zahlt er rund 280 Euro im Monat allein, ohne Zuschuss. Schließt er stattdessen einen privaten Anwärtertarif ab, deckt dieser die restlichen 50 Prozent ab und kostet ihn etwa 95 Euro monatlich. Über die rund 18 Monate seines Vorbereitungsdienstes spart er auf diese Weise mehrere tausend Euro.
Tobias entscheidet sich für den Anwärtertarif. Bei der Wahl des Anbieters achtet er nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, dass er später nahtlos in den Beamten-Volltarif wechseln kann. Damit sichert er sich einen wichtigen Vorteil, der im nächsten Abschnitt erklärt wird.
Warum die Entscheidung weit über das Referendariat hinausreicht
Der größte Vorteil eines Anwärtertarifs zeigt sich erst am Ende der Ausbildung. Wechseln Sie nach der Verbeamtung beim selben Anbieter in den Volltarif, werden Erkrankungen, die während des Referendariats neu aufgetreten sind – etwa ein Bandscheibenvorfall oder eine behandelte psychische Belastung – bei der Umstellung in der Regel nicht neu bewertet. Sie erhalten den Beamten-Volltarif also ohne Risikozuschläge für diese neuen Diagnosen.
Wer dagegen freiwillig gesetzlich versichert bleibt und erst später in die PKV wechseln möchte, muss zu diesem Zeitpunkt eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Sind bis dahin gesundheitliche Probleme aufgetreten, kann das zu Zuschlägen oder im Extremfall zu einer Ablehnung führen. Deshalb ist die Versicherungsfrage im Referendariat eine Weichenstellung mit Langzeitwirkung – und keine reine Momententscheidung.
Der Anwärtersonderzuschlag
Ergänzend lohnt ein Blick auf den Anwärtersonderzuschlag. In Mangelfächern oder bei bestimmten Lehrämtern zahlen einzelne Länder über die normalen Anwärterbezüge hinaus einen Zuschlag, der das verfügbare Einkommen während des Vorbereitungsdienstes erhöht. Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch haben, regelt das jeweilige Landesrecht – hier lohnt der Blick in die Besoldungsvorschriften Ihres Bundeslandes.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Da Beihilferecht Ländersache ist, lohnt zunächst der Blick auf den Beihilfebemessungssatz in Ihrem Bundesland und auf die genauen Konditionen Ihrer Beihilfestelle. Beim Vergleich verschiedener Anwärtertarife sind neben dem Beitrag vor allem diese Punkte einer neutralen Erstinformation wert:
- Übergang in den Volltarif: Ist ein nahtloser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung zugesichert?
- Leistungsumfang: Passt der Resttarif zu Ihrem Beihilfebemessungssatz, sodass keine Versorgungslücke bleibt?
- Geltungsdauer: Wie lange läuft der Anwärtertarif und was passiert bei einer Verlängerung des Referendariats?
- Beihilfekonforme Gestaltung: Deckt der Tarif genau den Prozentsatz ab, den die Beihilfe nicht trägt?
Diese Punkte können Sie selbst prüfen oder über einen unverbindlichen Vergleich gegenüberstellen lassen. Wer mehrere Angebote anfordert, sieht schnell, wie groß die Spannweite bei Beitrag und Leistung tatsächlich ist. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – entscheidend ist Ihre persönliche Situation, etwa Ihr Eintrittsalter, Ihr Gesundheitszustand und Ihre familiäre Lage.
Familienangehörige nicht vergessen
Haben Sie Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Ehepartner, erhöht sich Ihr Beihilfebemessungssatz unter Umständen, und auch für berücksichtigungsfähige Angehörige besteht ein Beihilfeanspruch. Das beeinflusst, welcher Resttarif für Ihre Familie sinnvoll ist. Prüfen Sie deshalb von Anfang an die Gesamtsituation und nicht nur Ihren eigenen Tarif – so vermeiden Sie, dass für mitversicherte Angehörige unnötig hohe Kosten entstehen.
Fazit
Im Referendariat sind Lehramtsanwärter meist beihilfeberechtigt, sodass nur die Restkosten abgesichert werden müssen. Der private Anwärtertarif ist dadurch in der Regel deutlich günstiger als die freiwillige GKV, bei der kein Arbeitgeberzuschuss fließt. Wichtiger als der reine Preis ist jedoch die langfristige Perspektive: Ein durchdachter Anwärtertarif erleichtert den späteren Wechsel in den Volltarif erheblich. Diese Erstinformation ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer persönlichen Situation – wer Tarife vergleichen möchte, kann unverbindlich ein Angebot anfordern.
Häufige Fragen
Bin ich im Referendariat schon beihilfeberechtigt?
In den meisten Bundesländern ja. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Lehramtsanwärter Beihilfe, für Alleinstehende typischerweise 50 Prozent der Kosten. Den Rest müssen Sie selbst absichern, etwa über einen privaten Resttarif. Die genauen Regeln legt das jeweilige Landesrecht fest.
Ist die PKV oder die GKV im Referendariat günstiger?
Für die meisten Anwärter ist der private Anwärtertarif günstiger. Er deckt nur die Restkosten nach Beihilfe und kostet 2026 als Anhaltswert etwa 76 bis 130 Euro im Monat. Die freiwillige GKV liegt oft bei 260 bis 297 Euro, weil der Dienstherr in der Regel keinen Arbeitgeberzuschuss zahlt.
Was ist ein Anwärtertarif?
Anwärter- oder Ausbildungstarife sind besondere, von den Versicherern subventionierte Tarife für die Ausbildungszeit. Es werden noch keine Altersrückstellungen gebildet, weshalb die Beiträge niedrig sind. Sie gelten für die Dauer des Vorbereitungsdienstes.
Warum ist die Wahl so wichtig für später?
Wechseln Sie nach der Verbeamtung beim selben Anbieter in den Volltarif, werden während des Referendariats neu aufgetretene Erkrankungen meist nicht neu bewertet. Sie vermeiden so Risikozuschläge. Wer erst später aus der GKV in die PKV will, muss dagegen eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Was ist der Anwärtersonderzuschlag?
Einzelne Bundesländer zahlen in Mangelfächern oder bei bestimmten Lehrämtern über die normalen Anwärterbezüge hinaus einen Zuschlag. Ob Sie Anspruch haben und wie hoch er ausfällt, regelt das Besoldungsrecht Ihres Bundeslandes.
