Beihilfe für Lehrer: Was zahlt der Staat bei Krankheit?

Beihilfe für Lehrer: Was zahlt der Staat bei Krankheit?

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu den Krankheitskosten von Beamten — also auch von verbeamteten Lehrkräften. Der Dienstherr (Bund oder Land) übernimmt einen bestimmten Prozentsatz Ihrer angemessenen Aufwendungen für Gesundheitsleistungen. Den Rest müssen Sie selbst absichern — über eine private Krankenversicherung (PKV).

Wichtig: Beihilfe gibt es nur für Beamte und Referendare — angestellte Lehrkräfte (TV-L) erhalten keine Beihilfe und sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig.

Wie hoch ist die Beihilfe? — Die Beihilfesätze

Status Beihilfesatz Selbst zu versichern
Ledige/r Beamte/r 50 % 50 % via PKV
Verheiratet (Ehepartner nicht erwerbstätig) 50 % (Beamter) + 70 % (Ehepartner) Rest via PKV
Beamte/r mit Kindern 50 % (Beamter) + 80 % (Kinder) Rest via PKV
Im Ruhestand (Pension) 70 % 30 % via PKV

Bundesländer können die Sätze geringfügig variieren — prüfen Sie die Beihilfeverordnung Ihres Landes (BayBhV, LBhVO NRW, etc.).

Welche Kosten sind beihilfefähig?

Beihilfe wird nicht automatisch für jede Ausgabe gewährt. Die Kosten müssen beihilfefähig sein — das bedeutet: angemessen und in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt.

  • Beihilfefähig: Arzt- und Zahnarztkosten (GOÄ/GOZ), Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel auf Rezept, Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie), Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
  • Eingeschränkt beihilfefähig: Zahnersatz (60–100 %, je nach Befund), Sehhilfen (Pauschale), Kuren und Reha
  • Nicht beihilfefähig: Freiverkäufliche Medikamente, alternative Heilmethoden (sofern nicht im Katalog), individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Wie funktioniert die Beihilfe in der Praxis?

Das Verfahren ist einfacher als viele denken:

  1. Sie erhalten eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus
  2. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle (Landesamt für Finanzen o.ä.) ein
  3. Die Beihilfestelle überweist Ihren Anteil (z.B. 50 %) innerhalb weniger Wochen
  4. Den Rest rechnet Ihre PKV direkt mit Ihnen ab
Tipp: Viele Beihilfestellen bieten heute Online-Einreichung per App oder Portal an. Heben Sie alle Originalbelege mindestens 4 Jahre auf.

Beihilfe + PKV: Warum das oft günstiger ist als GKV

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Gymnasiallehrer (A13, ledig) hat ein Bruttogehalt von ca. 4.800 Euro.

Vergleich GKV PKV + Beihilfe
Monatlicher Beitrag ~355 Euro (14,6% + ZB) ~130–180 Euro
Leistungsumfang Standardversorgung Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz
Im Ruhestand Beitrag steigt mit Pension 70% Beihilfe → PKV-Anteil sinkt
Familie mitversichern Kinder & Ehepartner kostenlos Jedes Mitglied extra PKV-Beitrag
Fazit: Für ledige oder kinderlose Beamte ist PKV + Beihilfe fast immer günstiger. Bei Familien lohnt sich eine individuelle Berechnung — manchmal ist GKV für den mitversicherten Ehepartner sinnvoller.

Beihilfe im Referendariat

Auch Referendare sind in der Regel beamtet auf Widerruf und erhalten Beihilfe (50 %). Da das Referendariatsgehalt niedrig ist, sind PKV-Beiträge in dieser Phase besonders günstig — und der Einstieg in die PKV ohne Gesundheitsprüfung (sofern Sie innerhalb der Frist nach dem Examen eintreten) besonders vorteilhaft.

Kann die Beihilfe rückwirkend gekürzt werden?

Ja — wenn sich herausstellt, dass eine Behandlung nicht beihilfefähig war oder Belege gefälscht wurden. Rückforderungen können bis zu 3 Jahre zurückgehen. Für Fälle, wo es Unklarheit gibt (neue Behandlungsmethoden, ausländische Ärzte), empfiehlt sich eine Voranfrage bei der Beihilfestelle vor der Behandlung — die schriftliche Antwort schützt vor späteren Rückforderungen.

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