Steuern für Lehrer 2026: Werbungskosten, Arbeitszimmer & Steuerklassen

Als Lehrkraft in Deutschland hast du viele Möglichkeiten, deine Steuerlast zu senken. Zahlreiche berufliche Ausgaben lassen sich als Werbungskosten absetzen – von Fachliteratur über das Arbeitszimmer bis zum Laptop. Diese Seite gibt dir einen vollständigen Überblick.

Werbungskosten für Lehrer: Was kannst du absetzen?

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Der gesetzliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 € pro Jahr (Stand 2024) und wird automatisch berücksichtigt. Liegst du mit deinen tatsächlichen Ausgaben darüber, lohnt sich die detaillierte Angabe in der Steuererklärung.

AusgabenartAbsetzbar?Besonderheiten
Arbeitszimmer✅ JaBis 1.260 €/Jahr pauschalisiert oder anteilige Miete bei ausschließlicher beruflicher Nutzung
Laptop / PC / Tablet✅ JaSofortabzug bis 800 € netto, sonst Abschreibung über 3 Jahre
Fachliteratur✅ JaBücher, Zeitschriften mit Berufsrelevanz (Quittungen aufbewahren!)
Fortbildungen✅ JaKursgebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtung
Unterrichtsmaterial✅ JaKopierpapier, Stifte, Bastelmaterial, das du selbst kaufst
Gewerkschaftsbeiträge✅ JaGEW, VBE, Philologenverband etc. komplett absetzbar
Fahrten zur Schule✅ Ja0,30 € je Kilometer (Entfernungspauschale, Einfachweg)
Kontoführungsgebühren✅ JaPauschal 16 € oder tatsächliche Kosten
Berufskleidung⚠️ EingeschränktNur wenn ausschließlich beruflich nutzbar (normale Kleidung nicht absetzbar)
Telefon / Internet✅ 20 % pauschalisiertMax. 20 € monatlich pauschal oder tatsächlicher beruflicher Anteil nachgewiesen

Das Arbeitszimmer für Lehrer

Lehrkräfte können häufig ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, da die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ein nicht unerheblicher Bestandteil der Arbeit ist und kein alternativer Arbeitsplatz in der Schule dauerhaft zur Verfügung steht. Seit 2023 gilt:

  • Tagespauschale (Home-Office-Pauschale): 6 € pro Tag, max. 1.260 € pro Jahr (210 Tage)
  • Echtes Arbeitszimmer (Raum ausschließlich beruflich genutzt): Tatsächliche anteilige Kosten absetzbar (Miete, Strom, Heizung nach qm-Anteil)

Steuerklassen für Lehrer

Die Steuerklasse beeinflusst die monatliche Lohnsteuer – nicht aber die endgültige Steuerlast (die wird in der jährlichen Steuererklärung ermittelt):

SteuerklasseFür wen?Vorteil
IAlleinstehende, GetrenntlebendeStandard – keine Aktion nötig
IIIEhepartner mit deutlich höherem EinkommenDeutlich mehr Netto im Monat
IV/IVBeide Partner verdienen ähnlich vielAusgeglichen, keine Nachzahlung
IV mit FaktorBeide Partner, unterschiedliche EinkommenGenauere Vorabsteuerung, wenig Nachzahlung
IIAlleinerziehendeEntlastungsbetrag Alleinerziehende (4.260 €/J.)

Steuererklärung: Pflicht oder freiwillig?

Für verbeamtete Lehrkräfte ist die Steuererklärung in der Regel Pflicht. Angestellte Lehrkräfte können sie freiwillig abgeben – und erhalten im Schnitt eine Rückerstattung von über 1.000 €, wenn sie Werbungskosten geltend machen. Es lohnt sich also fast immer.

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen

Können Lehrer Unterrichtsmaterial von der Steuer absetzen?

Ja – alle Materialien, die du für den Unterricht selbst kaufst (Kopierpapier, Bastelmaterial, Stifte, Bücher für den Unterricht etc.), sind als Werbungskosten absetzbar. Bewahre Quittungen auf und führe ggf. eine Liste.

Wie viel bekomme ich bei der Steuererklärung zurück?

Das hängt stark davon ab, wie viele Werbungskosten du geltend machst. Bei konsequenter Nutzung aller Möglichkeiten (Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Material, Fortbildungen) sind Rückerstattungen von 1.500 – 3.000 € pro Jahr für Lehrkräfte keine Seltenheit.

Steuerrelevante Themen für Lehrkräfte

Schon im Referendariat lohnt sich die Steuererklärung: Ausgaben für Fachliteratur, Fortbildungen und digitale Hilfsmittel können bereits als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch das Referendariatsgehalt ist steuerpflichtig. Wer verbeamtet wird, profitiert außerdem von steuerlichen Vorteilen durch die Beihilfe zur Krankenversicherung.

Nach oben scrollen