Die Verbeamtung ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Nicht alle Lehrkräfte erfüllen automatisch alle Bedingungen – besonders Altersgrenzen und Gesundheitsanforderungen können zur Hürde werden. Diese Seite erklärt alle Anforderungen im Detail.
Die 5 Grundvoraussetzungen
- 1. Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft: Nicht-EU-Bürger können in der Regel nicht verbeamtet werden (Ausnahmen möglich)
- 2. Abgeschlossene Lehramtsausbildung: Erstes und Zweites Staatsexamen in einem anerkannten Lehramt
- 3. Gesundheitliche Eignung: Amtsärztliche Prüfung auf Beamtendienstfähigkeit bis zur Regelpensionsgrenze (67 J.)
- 4. Verfassungstreue: Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen
- 5. Altersgrenze: Unterschiedlich je Bundesland, meist zwischen 42 und 52 Jahren
Gesundheitliche Eignung: Was geprüft wird
Die amtsärztliche Untersuchung beurteilt, ob du körperlich und psychisch in der Lage bist, bis zum 67. Lebensjahr voll im Schuldienst zu arbeiten. Häufige Ausschlussgründe:
- Chronische Erkrankungen mit schlechter Prognose (z. B. schwere Herzerkrankungen)
- Psychische Erkrankungen mit häufigen Ausfallzeiten in der Vergangenheit
- Adipositas (Übergewicht ab BMI >30 kann zur Ablehnung führen)
- Häufige Krankheitstage in den letzten Jahren
Detaillierte Informationen: Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung
Was tun bei Ablehnung?
Wird die Verbeamtung abgelehnt, gibt es mehrere Optionen: Angestellt im Schuldienst bleiben (TV-L), Widerspruch einlegen (bei Grenzfällen), erneute Bewerbung nach Gesundung. Wichtig: Für diesen Fall sollte eine private Absicherung (BU-Versicherung) bestehen. Mehr: Versicherungen für Lehrer.
→ Weiterführend: Verbeamtung – Hauptseite | Pension vs. Rente