Gehalt im Referendariat 2026: Anwärterbezüge aller Bundesländer

Als Referendar erhältst du Anwärterbezüge – eine Vergütung auf Beamtenbasis, die je nach Bundesland, Schulform und Familienstatus variiert. Hier findest du aktuelle Zahlen und einen Bundesländervergleich für 2026.

Anwärterbezüge nach Bundesland (2026)

BundeslandAnwärtergrundbetrag (brutto)Mit Anwärtersonderzuschlag (ca.)
Bayernca. 1.400 €ca. 1.750 – 1.900 €
Baden-Württembergca. 1.370 €ca. 1.700 – 1.850 €
Hamburgca. 1.350 €ca. 1.700 – 1.800 €
Hessenca. 1.320 €ca. 1.650 – 1.780 €
NRWca. 1.310 €ca. 1.600 – 1.750 €
Berlinca. 1.280 €ca. 1.550 – 1.700 €
Niedersachsenca. 1.250 €ca. 1.500 – 1.650 €
Brandenburgca. 1.200 €ca. 1.450 – 1.580 €
Sachsenca. 1.180 €ca. 1.420 – 1.560 €

Zusätzlich zum Grundbetrag gibt es in vielen Bundesländern Anwärtersonderzuschläge, Familienzuschläge und in Mangelfächern teils erhebliche Zulagen.

Familienzuschlag im Referendariat

Verheiratete Referendare und Referendare mit Kindern erhalten zusätzliche Zulagen: ca. 140 € für den Ehepartner und ca. 230 € je Kind. Das verbessert das Nettoeinkommen spürbar.

Netto im Referendariat: Was bleibt übrig?

Da Referendare Beamte auf Widerruf sind, entfallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Bei einem Anwärterbezug von 1.700 € brutto (Bayern, Gymnasiallehramt) bleiben nach Lohnsteuer und PKV-Beitrag (mit Beihilfe) typischerweise 1.350 – 1.500 € netto.

Tipp: PKV frühzeitig abschließen

Als Referendar solltest du die günstige PKV-Phase nutzen. Je jünger du beim Abschluss bist, desto niedriger bleibt dein Beitrag dauerhaft. Mehr dazu: Krankenversicherung im Referendariat und Krankenversicherung für Lehrer allgemein.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Referendariat Weihnachtsgeld?

In den meisten Bundesländern ja – Referendare erhalten eine Sonderzahlung im November/Dezember (Anwärtersonderzahlung), deren Höhe je nach Bundesland zwischen 400 und 700 € liegt.

Darf ich nebenbei jobben?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen: Als Beamter auf Widerruf brauchst du für Nebentätigkeiten eine Genehmigung. Stundenumfang und Art der Tätigkeit müssen genehmigungsfähig sein. Mehr: Referendariat Übersicht.

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