Beihilfe für Lehrer: Was zahlt der Staat bei Krankheit?
Verstehen Sie das Beihilfesystem — und warum es die Krankenversicherungsentscheidung für Beamte fundamental verändert.
Was ist die Beihilfe?
Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu den Krankheitskosten von Beamten — also auch von verbeamteten Lehrkräften. Der Dienstherr (Bund oder Land) übernimmt einen bestimmten Prozentsatz Ihrer angemessenen Aufwendungen für Gesundheitsleistungen. Den Rest müssen Sie selbst absichern — über eine private Krankenversicherung (PKV).
Wie hoch ist die Beihilfe? — Die Beihilfesätze
| Status | Beihilfesatz | Selbst zu versichern |
|---|---|---|
| Ledige/r Beamte/r | 50 % | 50 % via PKV |
| Verheiratet (Ehepartner nicht erwerbstätig) | 50 % (Beamter) + 70 % (Ehepartner) | Rest via PKV |
| Beamte/r mit Kindern | 50 % (Beamter) + 80 % (Kinder) | Rest via PKV |
| Im Ruhestand (Pension) | 70 % | 30 % via PKV |
Bundesländer können die Sätze geringfügig variieren — prüfen Sie die Beihilfeverordnung Ihres Landes (BayBhV, LBhVO NRW, etc.).
Welche Kosten sind beihilfefähig?
Beihilfe wird nicht automatisch für jede Ausgabe gewährt. Die Kosten müssen beihilfefähig sein — das bedeutet: angemessen und in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt.
- Beihilfefähig: Arzt- und Zahnarztkosten (GOÄ/GOZ), Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel auf Rezept, Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie), Hilfsmittel (Brille, Hörgerät)
- Eingeschränkt beihilfefähig: Zahnersatz (60–100 %, je nach Befund), Sehhilfen (Pauschale), Kuren und Reha
- Nicht beihilfefähig: Freiverkäufliche Medikamente, alternative Heilmethoden (sofern nicht im Katalog), individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Wie funktioniert die Beihilfe in der Praxis?
Das Verfahren ist einfacher als viele denken:
- Sie erhalten eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus
- Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle (Landesamt für Finanzen o.ä.) ein
- Die Beihilfestelle überweist Ihren Anteil (z.B. 50 %) innerhalb weniger Wochen
- Den Rest rechnet Ihre PKV direkt mit Ihnen ab
Beihilfe + PKV: Warum das oft günstiger ist als GKV
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Gymnasiallehrer (A13, ledig) hat ein Bruttogehalt von ca. 4.800 Euro.
| Vergleich | GKV | PKV + Beihilfe |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | ~355 Euro (14,6% + ZB) | ~130–180 Euro |
| Leistungsumfang | Standardversorgung | Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz |
| Im Ruhestand | Beitrag steigt mit Pension | 70% Beihilfe → PKV-Anteil sinkt |
| Familie mitversichern | Kinder & Ehepartner kostenlos | Jedes Mitglied extra PKV-Beitrag |
Beihilfe im Referendariat
Auch Referendare sind in der Regel beamtet auf Widerruf und erhalten Beihilfe (50 %). Da das Referendariatsgehalt niedrig ist, sind PKV-Beiträge in dieser Phase besonders günstig — und der Einstieg in die PKV ohne Gesundheitsprüfung (sofern Sie innerhalb der Frist nach dem Examen eintreten) besonders vorteilhaft.
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