Fortbildungspflicht für Lehrer: Was ist wirklich verpflichtend?
Wie viele Stunden, welche Themen, wer kontrolliert das — und was passiert bei Verweigerung?
Ja, Fortbildung ist Dienstpflicht
In allen Bundesländern sind Lehrkräfte gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Die Pflicht ist in den jeweiligen Schulgesetzen und Lehrerdienstordnungen verankert. Fortbildung gilt als Dienstpflicht — Verweigerung kann disziplinarrechtliche Folgen haben. Die genauen Stundenzahlen und Regelungen variieren jedoch erheblich je nach Bundesland.
| Bundesland | Regelung |
|---|---|
| Bayern | 30 Stunden/Jahr (Richtwert) |
| NRW | Keine feste Stundenzahl, qualitative Pflicht |
| Baden-Württemberg | 4 Tage/Jahr schulintern + externe Angebote |
| Berlin | 40 Stunden/2 Jahre |
Wer kontrolliert die Fortbildung?
Die Kontrolle erfolgt über den Schulleiter. Er ist verpflichtet, die Fortbildungen der Lehrkräfte im Blick zu behalten und bei Bedarf Fortbildungsmaßnahmen anzuweisen. In der Praxis ist die Kontrolle allerdings sehr unterschiedlich stringent — an vielen Schulen wird das Thema eher kooperativ als bürokratisch gehandhabt.
Freistellung für Fortbildung
Für dienstlich angeordnete oder genehmigte Fortbildungen können Lehrkräfte Dienstbefreiung erhalten — sie werden also für diese Zeit vom Unterricht freigestellt. Kosten (Fahrt, Übernachtung) werden in der Regel erstattet, wenn die Fortbildung dienstlich veranlasst ist.
