Nebentätigkeit als Lehrer: Was ist erlaubt und was nicht?

Beamtenrecht · Juni 2026

Nebentätigkeit als Lehrer: Was ist erlaubt und was nicht?

Nachhilfe, Buchautoren, Online-Kurse — wann braucht man eine Genehmigung?

Genehmigungspflichtige vs. genehmigungsfreie Nebentätigkeiten

Verbeamtete Lehrkräfte dürfen Nebentätigkeiten ausüben — aber nicht alle ohne Weiteres. Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Nebentätigkeiten.

GenehmigungsfreiGenehmigungspflichtig
Ehrenamtliche TätigkeitenGewerbliche Tätigkeiten
Verwaltung eigenen VermögensNachhilfe gegen Entgelt
Gelegentliche VorträgeOnline-Kurse / YouTube (monetarisiert)
Schriftstellerische Tätigkeit (nicht gewerblich)Selbstständige Beratungstätigkeit

Die Fünftel-Grenze: Wie viel darf man verdienen?

Auch genehmigte Nebentätigkeiten sind begrenzt. Als Faustformel gilt: Der Nebenverdienst darf ein Fünftel (20 %) der monatlichen Dienstbezüge nicht regelmäßig übersteigen. Bei einem A13-Lehrer mit ca. 5.000 € brutto wären das rund 1.000 € pro Monat. Bei Überschreitung kann die Genehmigung widerrufen werden.

Nachhilfe geben: Entgeltliche Nachhilfe ist genehmigungspflichtig. Sie wird in der Regel genehmigt, sofern sie nicht zu einem Interessenkonflikt führt — z.B. keine Nachhilfe für eigene Schüler.

Wie beantrage ich eine Genehmigung?

Der Antrag wird beim zuständigen Schulleiter bzw. Schulamt eingereicht. Angeben müssen Sie: Art der Tätigkeit, voraussichtlichen Zeitaufwand und erwartetes Entgelt. Die Behörde prüft, ob die Haupttätigkeit darunter leidet oder ein Interessenkonflikt besteht.

⚠️ Achtung: Wer ohne Genehmigung eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ausübt, riskiert Disziplinarmaßnahmen — im schlimmsten Fall eine Gehaltskürzung oder Geldbuße.
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