Lehrer krank: Attest-Pflicht, Krankmeldung und was wirklich droht
Von der Meldepflicht über Attest-Fristen bis zu dienstrechtlichen Konsequenzen — die wichtigsten Fragen beantwortet.
Meldepflicht: Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Als Lehrer — ob verbeamtet oder angestellt — haben Sie bei Erkrankung folgende Pflichten:
- Unverzügliche Meldung: Sie müssen die Schulleitung zu Beginn des ersten Fehltags informieren — in der Regel vor Unterrichtsbeginn
- Voraussichtliche Dauer: Wenn bekannt, teilen Sie mit, wie lange Sie voraussichtlich fehlen werden (Vertretungsplanung)
- Attest: Zu welchem Zeitpunkt ein Attest nötig ist, hängt von Bundesland, Schule und Ihrer individuellen Situation ab
Wann ist ein Attest Pflicht?
| Situation | Attest-Pflicht |
|---|---|
| Standardregel (die meisten Bundesländer) | Ab dem 4. Krankheitstag (Attest rückwirkend ab Tag 1) |
| Schulleitung ordnet es an | Sofort ab dem 1. Tag (individuell anordnenbar) |
| Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit | Ab dem 1. Tag (behördliche Anordnung möglich) |
| Angestellte Lehrkräfte (TV-L) | In der Regel ab dem 4. Tag (§ 5 EFZG) |
| Beamte — spezifische Landesregelungen | Je nach Bundesland 1–4 Tage Attest-Frist |
Was passiert bei häufigen Fehlzeiten?
Das ist die Frage, die viele Lehrer beschäftigt. Als verbeamteter Lehrer drohen bei dauerhaft hohen Fehlzeiten folgende Maßnahmen:
- Fürsorgegespräch: Die Schulleitung oder das Schulamt lädt zu einem Gespräch ein — meist gut gemeint, aber offizieller Charakter
- Amtsärztliche Untersuchung: Ab einer bestimmten Fehlzeitenquote kann der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnen — ohne dass Sie sich weigern dürfen
- Dienstunfähigkeitsprüfung: Kommt der Amtsarzt zu dem Schluss, dass dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt, beginnt das Versetzungsverfahren (→ Ruhestand)
Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
| Status | Gehaltsfortzahlung | Danach |
|---|---|---|
| Verbeamteter Lehrer | Volle Dienstbezüge für 6 Monate | Übergangsgeld / Ruhegehalt bei DU |
| Angestellter Lehrer (TV-L) | 100 % für 6 Wochen (EFZG) | Krankengeld der GKV (70 % des Brutto, max. 78 Wochen) |
| Referendar (Beamter auf Widerruf) | Anwärterbezüge für bis zu 6 Monate | Dann Entlassung möglich |
Kann ich als Beamter gekündigt werden, wenn ich krank bin?
Nein — das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern. Als verbeamteter Lehrer haben Sie Kündigungsschutz auf Lebenszeit. Was drohen kann: die Versetzung in den Ruhestand bei festgestellter Dienstunfähigkeit — mit entsprechend niedrigerem Ruhegehalt (→ Versorgungslücke).
Fazit: Was Sie sich merken sollten
- Krankmeldung am ersten Tag — vor Unterrichtsbeginn — ist Pflicht
- Attest-Pflicht ab Tag 1, 3 oder 4 je nach Bundesland und Schule
- Häufige Fehlzeiten können amtsärztliche Untersuchung auslösen
- Als Beamter: 6 Monate volle Gehaltsfortzahlung — dann DU-Verfahren möglich
- Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ist sinnvoll und erschwinglich
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