Gesundheitsprüfung Verbeamtung: Was wird wirklich untersucht?
Die amtsärztliche Untersuchung entscheidet über Ihre Verbeamtung — hier erfahren Sie, was wirklich geprüft wird.
Warum gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Wer verbeamtet wird, erhält lebenslangen Kündigungsschutz und Pensionsansprüche. Der Staat trägt damit ein erhebliches Risiko: Wer früh dienstunfähig wird, erhält trotzdem lebenslang Versorgungsbezüge. Deshalb prüft der Dienstherr vor der Verbeamtung, ob der Bewerber voraussichtlich bis zum Pensionsalter gesundheitlich dienstfähig sein wird.
Was wird beim Amtsarzt untersucht?
Die Untersuchung variiert je nach Bundesland, umfasst aber typischerweise:
| Bereich | Was wird geprüft? |
|---|---|
| Allgemeinbefund | Größe, Gewicht, BMI, allgemeiner Eindruck |
| Herz-Kreislauf | Blutdruck, EKG, Herzrhythmus |
| Blutbild | Blutzucker, Cholesterin, Leber-/Nierenwerte, Schilddrüse |
| Atemwege | Lungenfunktionstest, ggf. Röntgen |
| Sehen & Hören | Sehtest, ggf. Audiogramm |
| Bewegungsapparat | Haltung, Wirbelsäule, Gelenke |
| Psychische Gesundheit | Anamnese, ggf. psychiatrisches Gutachten |
| Aktenkunde | Vorgelegte Atteste und Arztberichte, Fehlzeiten |
Welche Erkrankungen können zur Ablehnung führen?
Es gibt keine feste Liste. Der Amtsarzt erstellt eine Prognose, ob der Bewerber wahrscheinlich bis 67 dienstfähig bleibt. Folgende Erkrankungen führen häufig zu einer kritischen Beurteilung:
- Psychische Erkrankungen: Behandelte Depressionen, Angststörungen, Burnout-Episoden (besonders wenn mehrfach oder stationär behandelt)
- Chronische Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ 1, schwere Autoimmunerkrankungen, Epilepsie
- Adipositas: Stark erhöhter BMI (> 35–40) kann zur Ablehnung führen
- Suchterkrankungen: Alkohol- oder Drogenabhängigkeit in der Vergangenheit
- Frühere Krebserkrankungen: Je nach Art und Remissionsdauer
Darf ich die Untersuchungsergebnisse einsehen?
Ja. Sie haben Anspruch auf Einsicht in das amtsärztliche Gutachten (Art. 15 DSGVO, § 84 SGB X). Das Gutachten wird an die Behörde geschickt, nicht direkt an Sie — aber auf Anfrage können Sie Einsicht nehmen.
Was tun, wenn das Gutachten negativ ausfällt?
- Widerspruch einlegen: Innerhalb der gesetzlichen Frist (i.d.R. 1 Monat)
- Eigengutachten einholen: Ein Facharzt kann ein Gegengutachten erstellen
- Rechtsanwalt einschalten: Spezialist für Beamtenrecht prüft die Rechtmäßigkeit
- Zweituntersuchung beantragen: In einigen Bundesländern möglich
Gesundheitsprüfung und PKV: Was Sie jetzt wissen müssen
Die Gesundheitsprüfung vor der Verbeamtung ist auch für Ihre Krankenversicherungsentscheidung relevant. Wenn Sie die Verbeamtung bekommen, sollten Sie sofort in die PKV wechseln — am besten noch im Referendariat, wo Sie oft ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.
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